Compliance: B2B & B2C Werbegeschenke (nicht nur) zu Weihnachten (30.11.2021)

Werbegeschenke sind ein bewährtes Mittel zur Gewinnung und Bindung von Kunden, sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich. Vor allem für Startups und KMUs können Werbegeschenke maßgeblich dazu beitragen, sich einen Namen zu machen und schneller zu wachsen; aber auch etablierte Großunternehmen und internationale Konzerne nutzen Werbegeschenke zur Imagepflege sowie dazu, sich Geschäftspartnern und Kunden in Erinnerung zu rufen.

Von Leichtsinn bei der Vergabe bzw. Wahl von Werbegeschenken sei jedoch abzuraten, könnte man doch auch Gefahr laufen, sich nach dem Antikorruptionsrecht strafbar zu machen.

In unserem Webcast gibt SAXINGER Partner Dr. Oliver Plöckinger einen Überblick über Möglichkeiten und Fallstricke von B2B & B2C Werbegeschenken und beantwortet unter anderem Fragen wie "Was regelt das Antikorruptionsstrafrecht und was ist Compliance?" oder "Sind Werbegeschenke nach dem Gesetz erlaubt?".


Bitte beachten Sie: Die folgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen nur zur ersten Information und Orientierung. Eine eingehende Beratung wird durch sie nicht ersetzt. Für eine solche stehen wir gerne zur Verfügung.