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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Alle Infos

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Unternehmen für ihre Kunden erstellen. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was versteht man unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die zusätzlich zu Standardverträgen verwendet werden. Man findet sie beispielsweise bei Versicherungsverträgen, beim Einkauf in Onlineshops (E-Commerce), beim Abschluss von Mobilfunkverträgen und vielem mehr. Sie werden von einer Partei erstellt und enthalten Angaben zu den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Informationen zur Gewährleistung als auch Kündigungsbedingungen.

Was regeln Allgemeine Geschäftsbedingungen und wann werden sie benötigt?

AGB werden benötigt, um rechtliche Rahmenbedingungen zwischen Vertragsparteien zu schaffen. Sie werden meist standardisiert erstellt und gelten für eine Vielzahl von Verträgen. Der gesetzliche Rahmen für AGB findet sich im EU-Recht. Es verpflichtet die Mitgliedsstaaten, lokale gesetzliche Regelung zu schaffen, um Verbraucher bestmöglich zu schützen. 

AGB sind nicht in allen Geschäftssituationen erforderlich. Gerade bei individuellen Verträgen werden die spezifischen, für diesen Geschäftsabschluss relevanten Punkte ohnehin im Hauptvertrag festgehalten, sodass es keiner zusätzlichen Bedingungen bedarf. 

Anwendungsbeispiele für AGB sind etwa Mietverträge großer Unternehmen, in deren AGB Mietdauer, Mietpreis und Pflichten des Mieters festgehalten werden. Auch Versicherungsverträge werden oft mit AGB ausgestattet, um standardisierte Informationen für Versicherungsnehmer festzulegen. Außerdem finden sich AGB bei Abonnements und Mitgliedschaften (Fitnessstudio, Streamingdienste, Zeitschriftenabo etc.) . 

Worauf müssen Unternehmen bei der Formulierung von AGB achten?

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen klar und verständlich formuliert und sachlich angemessen sein und dürfen nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen. Da AGB nicht von beiden Vertragsparteien ausgestaltet werden, sondern nur von einer Partei erstellt werden, muss die zweite Partei unbedingt auf die AGB hingewiesen werden und damit einverstanden sein. Hinweise auf AGB nach Vertragsabschluss sind rechtswidrig. 

Das ABGB sieht in § 864a (Geltung) und § 879 Abs 3 (Inhalt) Schutzmechanismen zur Kontrolle der Klauseln vor. Neben dem ABGB ist bei Verbrauchergeschäften insbesondere auch das Konsumentenschutzgesetz zu berücksichtigen, welches Sonderreglungen zu „unzulässigen Vertragsbestandteilen“ enthält. Finden sich in den AGB unzulässige Vertragsbestandteile, erlangen diese keine Gültigkeit. Bestandteile der AGB dürfen den Vertragspartner nicht benachteiligen. 

Welche Inhalte sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein?

Die vorgeschriebenen Inhalte von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sehr unterschiedlich und hängen stark von der Art des Geschäfts bzw. der Transaktion ab. Wenngleich es viele AGB-Muster gibt, sollten diese unbedingt vor Gebrauch auf die jeweilige Situation angepasst werden. 

Folgende Punkte sollten jedenfalls enthalten sein: 

  • Aussteller / Vertragspartei, die die AGB erstellt
  • Geltungsbereich: Für welche Geschäftsbereiche sollen die AGB gültig sein?
  • Preise und Zahlungsinformationen: Allgemeine Preisinformation (brutto, netto, Währung) sowie Zahlungsmethoden (Ratenzahlungsmöglichkeiten, Kosten für Kreditkartenzahlungen)
  • Vertragsschluss: Regelt, wann das Rechtsgeschäft zustande kommt (bei Lieferung, Bestellbestätigung oder Bezahlung)
  • Zahlungsfälligkeit und -verzug: Hier wird dargestellt, innerhalb welcher Frist die Ware oder Dienstleistung bezahlt werden muss und mit welchen Mahngebühren im Falle eines Zahlungsverzugs zu rechnen ist
  • Lieferung und Rücksendung: Lieferbedingungen, Liefertermine und Rücksendungsbedingungen inkl. anfallender Kosten 
  • Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Produkte stehen bis zur Bezahlung im Eigentum des Unternehmens
  • Widerrufsrecht: Konsumenten müssen über Widerrufsmöglichkeiten (bes. bei Fern- und Auswärtsgeschäfte) hingewiesen werden
  • Gewährleistung: Informationen zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht

Weiters können AGB Klauseln zu Haftungsausschlüssen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Mitwirkungspflichten, Übertragung von Nutzungsrechten und vielem mehr enthalten.

Für welche Vertragstypen eignen sich Allgemeine Geschäftsbedingung besonders?

Insbesondere dort, wo viele ähnliche Verträge abgeschlossen werden, ist der Einsatz von AGB sinnvoll. Sie helfen dabei, Geschäftsabschlüsse zu vereinheitlichen, ohne mehrseitige, detaillierte Verträge für jeden Einzelfall erstellen zu müssen.

AGB können für jede mögliche Vertragsart erstellt werden; in manchen Fällen sind sie allerdings sinnvoller als in anderen. AGB finden häufig bei folgenden Verträgen Anwendung: Immobilienkaufverträge, Miet- oder Pachtverträge, Darlehens- oder Kreditverträge, Versicherungsverträge, Schenkungsverträge, Lizenzverträge, Abonnements, etc. 

In welchen Fällen werden AGB ineffektiv?

Stehen AGB im Widerspruch zu Gesetzen (etwa dem Konsumentenschutzgesetz) oder benachteiligen eine Vertragspartei in hohem Maße, werden sie ineffektiv und können gerichtlich angefochten werden. Außerdem muss der Vertragsunterzeichner ausdrücklich auf das Wirksamwerden der AGB vor Vertragsabschluss hingewiesen werden und in diese Einsicht nehmen können. Versteckte, kleingedruckte Hinweise auf AGB reichen nicht aus, um ihre Wirksamkeit zu entfalten. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wen betreffen Allgemeine Geschäftsbedingungen? 

AGB betreffen das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und deren Kunden. AGB finden sowohl bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) als auch bei Geschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) Anwendung.

Wann werden AGB benötigt?

AGB sind nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber dann benötigt, wenn eine Vielzahl von ähnlichen Verträgen geschlossen werden und genauere Vertragsbedingungen separat festgehalten werden sollen. AGB sind somit quasi ein Beiwerk zu Verträgen. 

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