Whistleblowing: rechtssichere Umsetzung im Unternehmen (27.04.2023)

Whistleblowing ist die Aufdeckung von Missständen durch Hinweisgeber, die im Unternehmen an Insiderinformationen gelangt sind und damit zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, Umweltgefährungen etc. beitragen.

Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sieht das Hinweisgeberschutzgesetz bis 25.08.2023 die verpflichtende Einrichtung eines Hinweisgebersystems vor. Für Rechtsträger mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt noch eine Umsetzungsfrist bis 17.12.2023. Die Umsetzung wirft zahlreiche organisatorische vor allem aber auch rechliche Fragestellungen auf:

  • Was versteht man unter Whistleblowing?
  • Was regelt das neue Hinweisgeberschutzgesetz?
  • Welche weiteren Regelungen sieht das Hinweisgeberschutzgesetz vor?
  • Welche Vorgaben gibt es für die Einrichtung unternehmensinterner Meldekanäle?
  • Inwieweit trägt Whistleblowing zur Verbesserung von Compliance und Corporate Governance bei?
  • Wie können Whistleblower-Plattformen und -Netzwerke die Reputation Ihres Unternehmens erhöhen bzw. schützen?

Diese und einige weitere zentrale Fragestellungen werden in dieser Folge unseres Schindhelm365 Webcasts von unserem Whistleblowing-Experten Mag. Lukas Urban in gewohnt praxisnaher Weise beantwortet. Weitere Informationen zur optimalen Umsetzung Ihrer internen Whistleblowing-Lösung finden sie auch auf unserer Seite Schindhelm Whistleblowing Solution >>

Mag. Lukas Urban steht Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


Bitte beachten Sie: Die folgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen nur zur ersten Information und Orientierung. Eine eingehende Beratung wird durch sie nicht ersetzt. Für eine solche stehen wir gerne zur Verfügung.

Die häufigsten Fragen und Antworten aus unserem Webcast