Vergaberecht aktuell: Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis 2012 – Direktvergabe auch im kommenden Jahr bis EUR 100.000,- zulässig

Wichtige Information für Auftraggeber und Bieter: In der Ministerratssitzung vom 15.11.2011 wurde die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung des Bundeskanzlers (BGBl II Nr 125/2009 idF BGBl II Nr 455/2010) bis Ende 2012 und eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes beschlossen. Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes können daher auch im kommenden Jahr die Direktvergabe in Anspruch nehmen, sofern der geschätzte Auftragswert EUR 100.000,- (netto) nicht erreicht. Die übrigen Schwellenwerte bleiben weiterhin aufrecht.

Die Novelle zum Bundesvergabegesetz beinhaltet im Wesentlichen Neuregelungen für den Unterschwellenbereich (insbesondere Einführung einer neuen Verfahrensart „Direktvergabe nach vorheriger öffentlicher Markterkundung“) und eine Anpassung der Schadenersatzbestimmungen infolge aktueller EuGH-Judikatur (EuGH, Rs C-314/09, Strabag). Während die Schwellenwerteverordnung bereits ab 01.01.2012 gelten soll, wird die Novelle zum Bundesvergabegesetz voraussichtlich erst im kommenden Jahr nach Zustimmung aller Länder in Kraft treten. Ob die neue Verfahrensart für den Unterschwellenbereich tatsächlich die erhoffte Verfahrenserleichterung bringt, wird die Praxis zeigen. Aufgrund der Verlängerung der Schwellenwerteverordnung haben diese Bestimmungen für Vergaben bis zu einem geschätzten Auftragswert von EUR 100.000,- (netto) vorerst keine Relevanz.

Franz Waldl (Wels)
Stefan Ettmayer