Was versteht man unter einer Insolvenzmasse?
Zur Insolvenzmasse gehört das gesamte der Exekution unterworfene inländische Vermögen des Schuldners im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung sowie Vermögen, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens abzüglich des Unterhalts des Schuldners neu erlangt. Ausländisches Vermögen ist in die Insolvenzmasse einzubeziehen soweit einschlägige bilaterale Staatsverträge bestehen und im Anwendungsbereich der EU-Insolvenzverordnung. Zur Insolvenzmasse gehört damit auch das Privatvermögen des Schuldners.
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