Vertrieb

SAXINGER berät produzierende Unternehmen und Vertriebspartner - insbesondere Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer - umfassend in allen Fragen des nationalen und internationalen Vertriebsrechts. Die Beratungsschwerpunkte reichen von der Erstellung von Distributionsverträgen über die Durchsetzung bzw. Abwehr von Handelsvertreterausgleichsansprüchen bis hin zur vertriebskartellrechtlichen Beratung oder der Vertretung vor Gericht.

Ob E-Business oder klassischer Vertrieb: Wir gestalten Ihre Liefer- und Werklieferverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung branchen- und verwendungsspezifischer Besonderheiten (z.B. Online-Shop, B2B etc.). Als Rechtsanwalt mit Kanzleien in Graz, Linz, SalzburgWels und Wien prüfen wir ebenso die von Ihren Geschäftspartnern vorgelegten Verträge auf mögliche Fallstricke und Risiken und empfehlen Ihnen bei Bedarf konkrete Änderungen.

Rechtsgebiete

  • Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Recht der Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer
  • Handelsvertreterausgleichsansprüche
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Produkthaftungsrecht
  • Vertriebskartellrecht
  • Zivilprozessrecht

Schwerpunkte

  • Beratung von produzierenden Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Vertriebswege und Vertriebsverträge
  • Beratung von Vertriebspartnern bei der Zusammenarbeit mit dem produzierenden Unternehmen
  • Gestaltung von Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise-, Liefer-, Werklieferverträgen und verwandten Vertragstypen
  • Prüfung von Verträgen Dritter
  • Durchsetzung von Ansprüchen (z. B. auf vertragsgerechte Lieferung, auf Schadensersatz, Handelsvertreterausgleichsansprüche)
  • Prüfung und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Anpassung an eine veränderte Rechtslage
  • Entwicklung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Erstellen von spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel für den Online-Bereich
  • Abwehr von Forderungen, insbesondere aus Gewährleistung, Schadensersatz und auch Handelsvertreterausgleichsansprüchen
  • Vertretung vor Gerichten, Kammern und sonstigen Behörden
  • Beratung bei Beendigung und Abwicklung von Verträgen