Investitionskontrolle (FDI)

Die Investitionskontrolle (Foreign Direct Investment bzw FDI) umfasst die regulatorische Kontrolle von bestimmten Investitionen – insbesondere Anteilswerbe ab einer gewissen Schwelle durch bestimmte ausländische Investoren – und deren behördliche Genehmigung. Es dient dem Schutz von Sicherheits- und Ordnungsinteressen von Staaten sowie der Europäischen Union.

Für Unternehmen gewinnt die Investitionskontrolle zunehmend an Bedeutung, auch weil die erfassten Sektoren in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet wurden. Transaktionen können einer Investitionskontrolle unterliegen und damit genehmigungspflichtig sein, insbesondere in sensiblen Sektoren (wie etwa Technologie, Infrastruktur, Energie oder Gesundheit). Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich dabei aus den nationalen Regimen und in der EU auch aus der EU-Screening-Verordnung.

Für Unternehmen bedeutet dies: Bei Transaktionen müssen mögliche Investitionskontrollpflichten geprüft werden und erforderliche Genehmigung entsprechend vorbereitet und eingereicht werden. Bei Verstößen gegen Genehmigungspflichten entstehen erhebliche Risiken für das Unternehmen und zum Teil auch für die involvierten natürlichen Personen. Eine frühzeitige und fundierte Beratung im Bereich der Investitionskontrolle ist daher entscheidend, um Transaktionssicherheit zu gewährleisten und regulatorische Risiken effektiv zu steuern.

Wir begleiten Unternehmen bei sämtlichen Fragen der Investitionskontrolle in Österreich und bei der investitionskontrollrechtlichen Prüfung von anderen Ländern.

Rechtsberatung bei der Investitionskontrolle

Die Investitionskontrolle betrifft eine Vielzahl unternehmerischer Erwerbsvorgängen. Unsere Investitionskontrolle-Beratung setzt frühzeitig an und begleitet Sie entlang des gesamten Transaktionsprozesses.

Eine fundierte rechtliche Begleitung ist insbesondere erforderlich bei:

  • M&A und Transaktionen: Im Rahmen der Investitionskontrolle prüfen wir, ob die Transaktion von den jeweiligen investitionskontrollrechtlichen Regimen erfasst ist, und begleiten Unternehmen bei der Prüfung. Durch vorausschauende und transaktionsbegleitende Gestaltung sichern wir Transaktionen rechtlich ab und vermeiden unnötige Verzögerungen.
  • Begleitung von Behördenverfahren: Wir vertreten Ihre Interessen in Verfahren vor der österreichischen Behörde und übernehmen auch die Abstimmung mit lokalen Anwält:innen in anderen Ländern.

Jetzt Kontakt aufnehmen! >>

Unsere Expertise in der Investitionskontrolle

Unsere Beratung im FDI-Recht ist interdisziplinär und praxisorientiert. Wir verbinden regulatorisches Know-how mit Transaktionserfahrung und strategischer Beratung.

Von der Due Diligence bis zur Freigabe begleiten wir sämtliche regulatorische Schritte.

Wir steuern komplexe Behördenverfahren in Österreich und in der EU und koordinieren grenzüberschreitende Prüfprozesse effizient und zielgerichtet.

Unsere Beratung berücksichtigt neben rechtlichen Anforderungen auch wirtschaftliche Zielsetzungen der Unternehmen.

Durch die enge Verzahnung mit angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere M&A, Kartellrecht, Beihilfenrecht, FSR und öffentliches Wirtschaftsrecht) bieten wir integrierte und praxisnahe Lösungen an.

Risiken und Sanktionen

Das FDI-Regime ist durch strenge Anforderungen und weitreichende Eingriffsbefugnisse der Behörden geprägt. Unternehmen, die regulatorische investitionskontrollrechtliche Vorgaben nicht einhalten, setzen sich erheblichen Risiken aus. Eine frühzeitige rechtliche Einbindung minimiert diese Risiken erheblich und schafft Planungssicherheit:

  • FDI-Prüfverfahren: Transaktionen können durch langwierige FDI-Prüfverfahren verzögert oder blockiert werden. Behörden können Transaktionen auch untersagen oder nur unter Auflagen freigeben.
  • Rückabwicklung von Transaktionen: Verstöße gegen Genehmigungspflichten können dazu führen, dass bereits vollzogene Transaktionen mit Nichtigkeit bedroht sind.
  • Bußgelder und Haftung: Verstöße gegen Genehmigungspflichten oder Auflagen führen zu erheblichen Sanktionen (Bußgelder und Haftung).

Schnittstellen zu angrenzenden Rechtsgebieten

Das FDI-Recht steht nicht isoliert, sondern ist eng mit weiteren Rechtsgebieten verknüpft.

  • M&A: FDI-Prüfungen sind integraler Bestandteil vieler Transaktionen und beeinflussen Struktur, Timing und Vollzug.
  • Kartellrecht: Parallele Prüfverfahren im Kartellrecht (im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle) und der Investitionskontrolle erfordern abgestimmte und koordinierte Strategien.
  • Außenwirtschaftsrecht: Exportkontroll- und sanktionsrechtliche Aspekte können sich mit FDI-Themen überschneiden.
  • Compliance und Governance: FDI-Anforderungen sind Bestandteil moderner Unternehmens-Compliance-Systeme.

Referenzen & Erfolgsgeschichten

Wir beraten nationale und internationale Mandanten erfolgreich bei komplexen Transaktionen mit investitionskontrollrechtlichen Genehmigungen:

Rechtliche Beratung bei dem Erwerb von Rosenbauer

SAXINGER hat das Konsortium um Pierer Industrie, Mark Mateschitz und die RLB Oberösterreich bei der Mehrheitsübernahme des Feuerwehrausrüsters Rosenbauer rechtlich begleitet. Die Transaktion umfasste auch eine investitionskontrollrechtliche Beratung und Begleitung.

Rechtliche Beratung beim Einstieg von Knill, Invest AG und RLB Steiermark bei Pankl

SAXINGER hat die KNILL Gruppe, die Invest AG und die RLB Steiermark als österreichisches Konsortium beim Einstieg in die Pankl Racing Systems AG rechtlich beraten. Gemeinsam übernimmt das Konsortium im Rahmen der Transaktion zwei Drittel der Anteile an dem steirischen Technologieunternehmen von der Pierer Industrie AG. Die Transaktion umfasste auch eine investitionskontrollrechtliche Beratung und Begleitung.

Kontakt

Die Investitionskontrolle erfordert eine frühzeitige und sorgfältige rechtliche Prüfung. Wir unterstützen Sie und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – effizient und lösungsorientiert. SAXINGER ist in Graz, Linz, Salzburg, Wels und Wien vertreten und steht Ihnen bei allen Fragen der Investitionskontrolle verlässlich zur Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen! >>