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Luftfahrtrecht in Österreich – Eine umfassende Betrachtung für Unternehmen

Das Luftfahrtrecht in Österreich (alternativ auch Luftrecht oder Luftverkehrsrecht genannt) regelt alle Gesetze, Verordnungen und rechtliche Angelegenheiten der zivilen Luftfahrt. Für in der Luftfahrt aktive Unternehmen sind vor allem Fragen hinsichtlich Luftfahrzeugkennzeichen sowie Flugunfalluntersuchung von Belang. Hierfür sind nationale, EU-weite sowie internationale Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Wir geben Ihnen einen Überblick. 


Inhalt


Was ist Luftfahrtrecht?

Das Luftfahrtrecht schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die zivile Luftfahrt in Österreich. Hauptziel des Luftfahrtrechts ist es, Sicherheit in allen Belangen des Luftverkehrs zu gewährleisten. Das geschieht durch Regelungen in folgenden Bereichen:

  • Erreichen möglichst hoher Sicherheitsstandards von Flugzeugen, Flughäfen und allen luftfahrtbezogenen Aktivitäten.
  • Regelungen und Koordination im Luftverkehr betreffend Luftverkehrsregeln, Flugrouten, Luftraumnutzung und Flughafenbetrieb. 
  • Versicherungen und Haftungen hinsichtlich Unfälle, Schäden oder Verluste.
  • Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen, um zu gewährleisten, dass ausschließlich qualifizierte Unternehmen und Personen am Luftverkehr teilnehmen.

Luftfahrt findet über Ländergrenzen hinweg statt und benötigt daher internationale Regulierungen. Um Luftfahrt-Standards weltweit zu harmonisieren, beruft sich die Luftfahrt auf das Chicagoer Abkommen (von 1944) sowie das Montrealer Abkommen (von 1999).

Rechtliche Grundlagen des Luftfahrtrechts in Österreich

Das Luftfahrtrecht besteht aus nationalen, EU-weiten sowie internationalen Gesetzen und Vorschriften. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Aktivitäten den unterschiedlichen Verordnungen entsprechen. Dies umfasst die Einhaltung von Sicherheitsstandards, die Beantragung und Aufrechterhaltung von erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen sowie die Zusammenarbeit mit der zuständigen Luftfahrtbehörde, der Austro Control GmbH – sowie weiteren relevanten Behörden.

Folgende rechtliche Verordnungen und Gesetze bilden die Grundlage für das Luftfahrtrecht:

  1. Luftfahrtgesetz in Österreich (LFG): Das LFG bildet das zentrale Gesetz für die Luftfahrt in Österreich. Es enthält beispielsweise Bestimmungen zu Fluglizenzen, Lufttüchtigkeit, Luftverkehrsregeln oder dem Flughafenbetrieb.
  2. EU-Verordnungen: In Österreich aktive Unternehmen der Luftfahrt sind verpflichtet, EU-weite Verordnungen einzuhalten. Dies umfasst beispielsweise Verordnungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Standards für Sicherheit und Lufttüchtigkeit festlegt.
  3. Vorschriften der Austro Control GmbH: Die Austro Control ist österreichische Luftfahrtbehörde, welche die Umsetzung der geltenden Luftfahrvorschriften gewährleistet. Sie überwacht und reguliert alle Aspekte der zivilen Luftfahrt in Österreich, einschließlich Lizenzen, Sicherheitsstandards, Flugverkehrskontrolle und Flughafenbetrieb.
  4. Internationale Abkommen: Österreich ist Vertragspartei verschiedener internationaler Abkommen und Vereinbarungen im Bereich der Luftfahrt:
    1. Das Chicagoer Abkommen von 1944 stellt die Grundlage des internationalen Luftfahrtrechts dar und bezieht sich auf den privaten Luftverkehr.
    2. Das Montrealer Abkommen von 1999 klärt Regelungen der Beförderung und Haftungsfragen. 

Luftfahrzeugkennzeichen und ihre rechtliche Bedeutung

Luftfahrzeugkennzeichnungen sind notwendig, um Luftfahrzeuge eindeutig zu identifizieren. Ihr alphanumerischer Code ist zum Teil international und zum Teil national vorgegeben. Die Kennzeichnung besteht aus Zeichen, welche die Staatszugehörigkeit ausweisen, sowie einem nationalen Eintragungszeichen. In Österreich beginnt die Kennzeichnung dementsprechend mit „OE“, nach einem Bindestrich folgt die Angabe der Art des Flugzeugs. Die Kennzeichnung muss nach geltender Vorschrift gestaltet werden, um bei Unfällen, Schäden oder anderen Vorkommnissen das Flugzeug und Halter schnellstmöglich zuordnen zu können. 

Unternehmen in Österreich müssen vor der Inbetriebnahme Ihres Luftfahrzeuges dieses bei der Luftfahrbehörde Austro Control GmbH registrieren. Die Luftfahrtbehörde regelt neben Eintragungen auch Löschungen, Eigentumsübertragung und Halterschaftsübertragung sowie Änderungen.

Ferner tragen Luftfahrzeugbesitzer die Verantwortung für die Sichtbarkeit weiterer Kennzeichnungen wie Herstellerkennzeichen (Manufacturer Serial Number) und International Civil Aviation Organization Code (ICAO Code) am Flugzeug. Auch Markierungen und Werbungen müssen nach Vorschrift am Flugzeug angebracht werden. Die Kennzeichnung von Flugzeugen in Österreich ist in § 6 Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV) und der Anlage B geregelt.

Flugunfalluntersuchung: Ablauf und rechtliche Aspekte

Im Falle von Flugunfällen leitet in Österreich die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) eine Unfalluntersuchung ein. Der Unfallhergang wird rekonstruiert, um Ursachen und Umstände zu klären. So sammelt die Sicherheitsuntersuchungsstelle physische Beweise am Unfallort, dokumentarische Beweise wie Flugdaten, Wartungsberichte, Daten zum Flugwetter etc. und führt Zeugengespräche mit beteiligten Personen sowie Augenzeugen. 

Ziel der Luftfahrtbehörde ist in erster Linie, die Flugsicherheit zu erhöhen. Die Luftfahrtbehörde ergreift – je nach den Ergebnissen der Unfalluntersuchung – Maßnahmen wie Sicherheitsempfehlungen, Änderungen von Vorschriften oder gar Betriebsuntersagungen. 

Die rechtliche Grundlage für Flugunfalluntersuchungen bilden folgende Verordnungen:

  • Als einheitliche, EU-weite Vorschrift für die Untersuchung und Prävention von Unfällen in der Zivilluftfahrt gilt die Verordnung (EU) 996/2010. Das novellierte Unfalluntersuchungsgesetz (BGBl. I Nr. 123/2005 i.d.F. BGBl I Nr. 89/2014) gibt hierbei vor, wie die Untersuchungen durchzuführen sind.
  • In Österreich gilt das Unfalluntersuchungsgesetz (BGBl. (Bundesgesetzblatt) I Nr. 123/2005). Es regelt, welche Art von Unfällen bzw. welche Art von Störungen untersucht werden, wer die Untersuchung durchführt, welche Befugnisse das Personal besitzt und wie der Bericht zu verfassen ist. 

Haftung im Luftverkehr

In Fragen von Haftungen bei Flugunfällen oder anderen Schäden bildet das Montrealer Übereinkommen den rechtlichen Rahmen. Es trat als moderneres Abkommen an die Stelle des Warschauer Abkommens von 1929 und regelt die Haftung und Entschädigung für Personen- und Frachtschäden im internationalen Luftverkehr. Beispielsweise:

  • Pflichten und Haftungen bei der Beförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern
  • Staatliche ausgeführte Beförderungen
  • Beförderungen von Postgütern
  • Gemischte Beförderungen (also Beförderungen, die nicht ausschließlich durch Luftfahrzeuge, sondern auch durch andere Verkehrsmittel ausgeführt werden)

Fazit: Sicherheit aller Beteiligten steht beim Luftfahrtrecht im Vordergrund

Das höchste Interesse im Luftfahrtrecht ist eine sichere Beförderung aller Beteiligten sowie die ständige Erhöhung von Sicherheitsstandards. Auch Umweltschonung ist ein wichtiger Aspekt. Nationale, EU-weite sowie internationale Gesetze und Verordnungen sollen ein weltweit verbindliches Fundament schaffen. Zur Einhaltung müssen im Luftverkehr tätige Unternehmen in Österreich mit der Luftfahrtbehörde Austro Control GmbH zusammenarbeiten. Die Luftfahrtbehörde wird bei der Flugunfalluntersuchung aktiv. 

Für die Erfüllung der geltenden Bedingungen für den Flugverkehr ist eine rechtliche Beratung empfohlen. Vorgaben und Sicherheitsstandards müssen hier genau eingehalten werden. Auch im Falle von Flugunfällen oder -störungen und den sich daraus ergebenden Untersuchungen ist rechtlicher Beistand sinnvoll.

Rechtliche Beratung zum Luftfahrtrecht 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wirken sich EU-Regulierungen auf das österreichische Luftfahrtrecht aus?

Verordnungen und Gesetze der EU bilden eine Grundlage des Luftfahrrechts in Österreich und nationale Vorschriften müssen an diese Standards angepasst werden. Ziel ist es, einheitliche Standards für Sicherheit, Betrieb und Zertifizierung von Luftfahrzeugen in der gesamten EU zu gewährleisten. 

Welche Besonderheiten gelten für die Registrierung von Luftfahrzeugen in Österreich?

Die Registrierung von Luftfahrzeugen in Österreich unterliegt den Bestimmungen des nationalen Luftfahrtgesetzes, das durch die zuständige Luftfahrtbehörde Austro Control GmbH umgesetzt wird. So vergibt sie eindeutige Kennzeichen für Luftfahrzeuge, nachdem sie sichergestellt hat, dass Luftfahrzeug und Betreiber geltenden Vorschriften entsprechen.

Welche Auswirkungen hat die internationale Gesetzgebung auf das österreichische Luftfahrtrecht?

Die internationale Gesetzgebung, insbesondere das Montrealer Übereinkommen oder das Chicagoer Abkommen, legen Standards für Haftung, Entschädigung und Sicherheit im internationalen Luftverkehr fest. Österreich hat dieses Abkommen ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt.

Gibt es spezielle Compliance-Anforderungen im Luftfahrtrecht für Unternehmen?

In der Luftfahrt aktive Unternehmen müssen Compliance-Anforderungen erfüllen, um den Sicherheits- und Betriebsstandards gerecht zu werden. Dazu gehören die Einhaltung von nationalen und internationalen Luftfahrtgesetzen, Vorschriften der EASA, Sicherheitsstandards, Wartungsvorschriften, Lizenzanforderungen und mehr.