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Kartellrecht: Leitfaden für Unternehmen

Das Kartellrecht ist sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene geregelt. Es verbietet Unternehmen beispielsweise, Preise untereinander abzusprechen oder Produktionsmengen zu regulieren, um damit freien Wettbewerb zu verfälschen oder eine marktbeherrschende Stellung auszunutzen, um Konsumenten und anderen Unternehmen zu schaden. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zum Kartellrecht für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was versteht man unter einem Kartell?

Kartelle sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen. So ist es Unternehmen beispielsweise verboten untereinander Preise oder andere wettbewerbsrelevante Bedingungen zu koordinieren. Preisabsprachen verzerren den Wettbewerb und führen zu höheren Preisen und geringerer Auswahl für die Abnehmer. Ebenfalls unzulässig sind Absprachen über eine Aufteilung von Märkten bzw. Kunden, Produktionsmengen festzulegen oder Informationen auszutauschen, um den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Derartige Praktiken sind in den meisten Ländern gesetzlich verboten.

Was regelt das Kartellrecht?

Das Kartellrecht befasst sich mit Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die darauf abzielen, den Wettbewerb einzuschränken, wie zum Beispiel Preisabsprachen oder die Aufteilung von Märkten bzw Kunden zwischen den Unternehmen. Weiters möchte das Kartellrecht den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einzelne Unternehmen verhindern. 

Bei Fusionen oder Anteilserwerben müssen zudem Unternehmen in bestimmten Fällen die Zustimmung der Wettbewerbsbehörden einholen. Wenn eine Fusion oder ein Unternehmenserwerb zur Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung führt, können die Behörden die Transaktion untersagen oder Auflagen, wie zB den Verkauf von bestimmten Geschäftsteilen vorsehen. Das Kartellrecht dient damit dem Schutz des freien Wettbewerbs.

Was versteht man unter Marktmissbrauch?

Hat ein Unternehmen in einer Branche eine gewisse Größe erlangt, die ihm eine marktbeherrschende Stellung einräumt, wird es von Wettbewerbshütern besonders kritisch beobachtet.  

Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung dürfen diese nicht ausnutzen, um den Wettbewerb zu behindern oder andere Marktteilnehmer zu benachteiligen. Beispiele für Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sind etwa die Festsetzung überhöhter Preise, aber auch künstlich niedriger Preise, wie der sachlich nicht gerechtfertigte Verkauf von Waren unter dem Einstandspreis, die Verweigerung des Zugangs zu wichtigen Ressourcen oder unangemessene Vertragsbedingungen gegenüber anderen Unternehmen.

Welche Beschränkungen gibt es im Kartellrecht?

Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen. Es unterscheidet zwischen Horizontal- und Vertikalvereinbarungen. Unter horizontalen Vereinbarungen versteht man Preisabsprachen, Produktionsbeschränkungen oder Marktaufteilungen. Vertikale Vereinbarungen sollen beispielsweise den Kundenkreis beschränken, an den der Verkäufer seine Waren verkaufen darf. 

Grundsätzlich verboten sind etwa:

  • Absprachen und Verhaltensweisen von Unternehmen, die den Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen
  • Preisabsprachen
  • Produktionsbeschränkungen
  • Marktaufteilungen oder Aufteilungen von Lieferanten
  • Unterschiedliche Behandlung von Handelspartnern bei gleichwertiger Leistung
  • Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung 

Welche Beispiele für verbotene Vereinbarungen gibt es?

Verbotene Vereinbarungen können beispielsweise Produktionseinschränkungen oder räumliche Aufteilungen von Märkten zwischen Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges sein (horizontale Absprachen). Weiters sind unzulässige Vereinbarungen zwischen Unternehmen auf verschiedenen Wirtschaftsstufen (zB Vertriebspartnern) erfasst, also sogenannte vertikale Absprachen, wie etwa Alleinbezugs- bzw. Alleinvertriebsverträge (Wettbewerbsverbote, Ausschließlichkeitsbindungen). 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kartellrecht

Was ist Kartellrecht?

Das Kartellrecht befasst sich mit Regelungen und Vorschriften, die einen fairen Wettbewerb garantieren sollen. Es hat insbesondere Kartelle, also illegale Absprachen zwischen Unternehmen, die Wettbewerbsverzerrungen mit sich bringen, im Visier.  

Was besagt das Kartellrecht?

Das Kartellrecht verbietet Unternehmen insbesondere, unerlaubte Preis- oder Produktionsabsprachen zu treffen oder ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, um somit den freien Wettbewerb zu beeinträchtigen. 

Rechtliche Beratung zum Kartellrecht

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