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Familienrecht in Österreich – Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Das Familienrecht in Österreich ist in zweierlei Weise für Unternehmen relevant. Zum einen, um Pflichten gegenüber Mitarbeitern nachzukommen und mögliche arbeitsrechtliche Klagen abzuwehren. Zum anderen sind für unternehmerische Personen familienrechtliche Fragen bei Scheidung und hinsichtlich der Unternehmensnachfolge entscheidend. Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über alle für Unternehmer wichtigen Bereiche des Familienrechts und weisen auf Risiken hin.


Inhaltsverzeichnis


Was ist Familienrecht?

Das Familienrecht in Österreich regelt die rechtlichen Beziehungen aller Familienmitglieder untereinander. Es ist Teil des österreichischen Zivilrechts, die grundlegenden Bestimmungen finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). 

Wichtigste Regelungen betreffen:

  • Das Eherecht hinsichtlich Anforderungen für Eheschließung sowie Scheidung und Rechte sowie Pflichten während der Ehe (siehe dazu das Ehegesetz EheG).

  • Das Kindschaftsrecht hinsichtlich der Eltern-Kind-Beziehung mit Schwerpunkt Sorgerecht, Unterhalt sowie Umgangsrecht. 

  • Das Obsorgerecht definiert Sorge und Verantwortungen gegenüber Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen.

  • Das Unterhaltsrecht bestimmt Unterhaltspflichten gegenüber Familienmitgliedern.

Für Unternehmen und Unternehmensentscheidungen gilt es, familienrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Die sind vor allem hinsichtlich folgender Punkte von Belang:

  • Arbeitsrechtliche Aspekte – Einige familienrechtliche Maßnahmen müssen im Unternehmenskontext gesetzlich eingehalten werden. Andere Maßnahmen (Gestaltung der Elternzeit, flexible Arbeitszeiten) können der Mitarbeiterbindung dienen.

  • Unternehmensnachfolge – Bei Familienunternehmen werden Fragen hinsichtlich des Familienrechts relevant. Hier spielen vor allem Eherecht und Erbrecht eine Schlüsselrolle. 

  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten – Insbesondere bei Scheidungen können Unternehmensanteile rechtlich relevant werden. 

Bedeutungsvolle Bereiche des Familienrechts für Unternehmen

Familienrechtliche Entscheidungen können erheblichen Einfluss auf die Unternehmensführung nehmen. Das trifft insbesondere auf Familienunternehmen zu, bei denen familiäre Beziehungen und Unternehmensinteressen eng miteinander verknüpft sind. 

Von Bedeutung sind beispielsweise folgende Schwerpunkte:

Vermögensaufteilung bei Scheidung und Ehevertrag

Wenn es zu einer Scheidung kommt, erfolgt eine Vermögensaufteilung zwischen den scheidenden Partner. Unternehmensanteile können ebenfalls Gegenstand dieser Aufteilung sein. Wenn ein Ehepartner während der Ehe Anteile an einem Unternehmen erworben hat, werden diese berücksichtigt (gemäß § 81 EheG und folgende).

Diese Aufteilung kann zu hohen finanziellen Belastungen, Stillstand oder dem Aus des Unternehmens führen. Mittels Ehevertrags können Unternehmer ihr Vermögen schützen und den Fortbestand des Unternehmens sichern. Besonders die wachsenden und dynamischen Unternehmen (Start-Ups) sollten von einem Ehevertrag Gebrauch machen.  

Zugewinnausgleich

Mit der Eheschließung treten zwei Personen den sogenannten gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Zugewinn bezieht sich auf das Vermögen und heißt in der Konsequenz: Die vermögendere Person ist der anderen Person nach der Scheidung zu einem Ausgleich in Form von Geld geschuldet.

In die Berechnung des Vermögens fließen Unternehmenswerte ein, was problematisch werden kann – denn Wert und Liquidität sind zwei unterschiedliche Dinge, die aber nicht berücksichtigt werden. Das Unternehmen läuft also Gefahr, handlungsunfähig zu werden. Auf den Unternehmer individuell zugeschnittene Lösungen, wie eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, sind hier sinnvoll.

Ehegattenunterhalt

Auch Ehegattenunterhalt sollte in einem Ehevertrag von Unternehmern berücksichtigt werden. Darin werden Absprachen zur Unterhaltshöhe und zur Dauer der Unterhaltspflicht definiert. Wird dieser Aspekt nicht berücksichtigt, kann dies für Unternehmer negative Konsequenzen haben. Da die Ermittlung des Einkommens sich durch schwankende Einnahmen (Gehalt, Gewinne des Unternehmens etc.) schwer gestaltet, hat der Unternehmer wenig Kontrolle über die tatsächlich ermittelte Unterhaltssumme. Da er als Geschäftsführer seine eigenen Einkünfte steuern kann, wird unter Umständen eine Manipulation vorgeworfen. Eheverträge beugen dem vor. 

Umgangsrecht und Sorgerecht

Wer ein Unternehmen führt, sollte seine Verpflichtungen laut Umgangsrecht und Sorgerechtsregelungen derart ausgestalten, dass diese nicht mit unternehmerischen Verpflichtungen kollidieren. 

Erbrecht und Unternehmensfolge

Das Familienrecht und das Erbrecht weisen Überschneidungen auf. Meist möchten Unternehmer ihren Betrieb an nur einen Nachfolger der Familie hinterlassen. Hierbei ist allerdings der Pflichtteil zu berücksichtigen, auf den enterbte Angehörige einen Anspruch besitzen. Eine Möglichkeit, hieraus entstehende Problematiken zu umschiffen, sind Schenkungen zu Lebzeiten. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel zum Erbrecht für Unternehmer. 

Vorsorge und Planung für Unternehmer

Rechtliche Vorkehrungen sind für Unternehmer unerlässlich. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen für das Unternehmen sind:

  • Unternehmer-Ehevertrag, um das Vermögen und auch den laufenden Betrieb im Falle einer Scheidung zu schützen. 

  • Nachfolgeplanung für die Sicherung des Unternehmens und dessen Fortbestehens. Eine frühzeitige Nachfolgeplanung kann Erbstreit und daraus hervorgehende Bedrohungen für Unternehmen vermeiden.

Unternehmens-Eheverträge gestalten sich individuell und müssen hinsichtlich Vermögensaufteilung, modifiziertem Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt auf die konkrete Situation des Unternehmens zugeschnitten sein. Hierbei ist eine rechtliche Unterstützung von Fachexperten unerlässlich. Auch bei der Nachfolgeplanung bzw. bei erbrechtlichen Angelegenheiten sollten Experten zurate gezogen werden – etwa, um einen eindeutigen und unmissverständlichen Nachlass zu gestalten und mögliche Steuervorteile bei der Nachfolge zu nutzen.

Familienfreundliche Maßnahmen in der Unternehmensführung

Unternehmen müssen familienrechtlichen Aspekten gerecht werden, um Konflikte zu reduzieren. Einige Maßnahmen betreffen das Unternehmen als Arbeitgeber und können etwa arbeitsgerichtliche Klagen (bei familienunfreundlichen Arbeitsbedingungen) oder Kündigungsschutzklagen (bei Benachteiligung aufgrund familienrechtlicher Verpflichtungen) vorbeugen. 

Folgende Maßnahmen können Unternehmen ergreifen:

  • Arbeitszeiten flexibel gestalten – Die Arbeitnehmerschaft bekommt so die Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

  • Familienfreundliche Unternehmenskultur fördern – Bedürfnisse von Familien werden berücksichtigt und die Chance familiärer Konflikte seitens Arbeitnehmer reduziert.

  • Vorsorgeverträge abschließen – Falls Unternehmer nicht länger in der Lage sind, das Unternehmen zu leiten, können sie mit Vorsorgeverträgen einen weiterlaufenden Betrieb gewährleisten. Somit können Ausfälle, die etwa durch Handlungsunfähigkeit des Unternehmens entstehen, umgangen werden.

  • Mediationsklauseln – Mit vertraglich festgelegten Mediationsklauseln wird eine Streitbeilegung mittels Mediation (außergerichtliches Verfahren, bei dem mit Hilfe einer neutralen, dritten Person ein Konflikt gelöst werden soll) versucht, bevor es vor Gericht geht. Hier erwirkte Lösungen sind wesentlich effizienter und kostengünstiger.

  • Rechtsschutzversicherung für Unternehmen – Arbeitsgerichtliche Klagen, Kündigungsschutzklagen und Vermögensaufteilung samt Unternehmensanteile nach Scheidung führen oft zu einer Klärung vor Gericht. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmer unbedingt sinnvoll. Die Versicherung übernimmt anfallende Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Kosten für Gutachten und Sachverständige.

Relevanz für Geschäftsleitungen und HR-Abteilungen

Nicht nur die Abwehr von möglichen Klagen oder Beschwerden beim Arbeitsgericht sind für Unternehmen relevant. Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangel und des umkämpften Arbeitsmarkt steigt die Priorität, Arbeitnehmer an sich zu binden. Familienrechtlich können Unternehmensleitung sowie Personalabteilung ein Umfeld schaffen, das Arbeitnehmer mit Familien zufriedenstellt und darüber hinaus für eine positive Außenwirkung sorgt. 

Maßnahmen dafür wären beispielsweise:

  • Unterstützung im Zusammenhang mit familiären Ereignissen wie Gewährung von Teilzeitarbeit bei familiären Verpflichtungen, Pflegezeit und Elternzeit.

  • Weiterbildungsmaßnahmen, um Mitarbeiter nach familiär bedingten Auszeiten dabei zu helfen, wieder in den Beruf zu finden.

  • Angebote von Programmen wie psychologische Betreuung oder Rechtsberatung für Mitarbeiter, um bei familiären Angelegenheiten zu unterstützen.

Rechtliche Beratung zum Familienrecht für Unternehmen

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Familienrecht – FAQ

Wie können Unternehmen ihre Mitarbeiter in familienrechtlichen Angelegenheiten unterstützen?

Unternehmen können einerseits flexible Arbeitszeitmodelle für Mitarbeiter anbieten, aber auch Teilzeitarbeit, Pflegezeit und Elternzeit gewähren. Zudem können Arbeitgeber ihren Angestellten helfen, indem sie Maßnahmen zur schnelleren Integration nach familiär bedingten Auszeiten, psychologische Betreuungen sowie Rechtsberatungen hinsichtlich familiärer Angelegenheiten anbieten. 

Welche vorbeugenden Maßnahmen sollten Unternehmer im Bereich Familienrecht treffen?

Ein individuell zugeschnittener Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft und angepassten Ehegattenunterhalt sind für Unternehmer unerlässlich. Zudem sollten Umgangsrecht sowie Sorgerecht nicht mit familiären Verpflichtungen kollidieren. 

Wie wirkt sich das Familienrecht auf die Unternehmensnachfolge aus?

Das Erbrecht und Familienrecht überschneiden sich hinsichtlich Unternehmensnachfolge: Diese sollte testamentarisch bzw. mit Schenkungen zu Lebzeiten sichergestellt werden, wobei erbrechtliche Verpflichtungen (wie Pflichtanteile von Erben) berücksichtigt werden müssen.

Inwiefern können Eheverträge zum Schutz von Unternehmensvermögen beitragen?

Bei Scheidungen kommt es zu einer Vermögensaufteilung, bei der Unternehmensanteile in die Ermittlung des Vermögens einfließen. Das kann sich negativ auf das Unternehmen auswirken – ein Ehevertrag schafft hier Abhilfe. Auch hinsichtlich des Ehegattenunterhalts sind ehevertraglich Regelungen sinnvoll.