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E-Commerce-Recht: Die wichtigsten Infos zusammengefasst

Das E-Commerce-Recht befasst sich mit Regeln und Richtlinien für Transaktionen, die in der Onlinewelt stattfinden. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zum E-Commerce-Recht Österreich für Sie zusammengefasst:


Inhaltsverzeichnis


Was besagt das E-Commerce-Recht?

E-Commerce umfasst sämtliche geschäftlichen Transaktionen und Geschäftsprozesse, die im Internet stattfinden. Dazu zählen der Kauf und Verkauf von Waren, aber auch das Anbieten von Dienstleistungen, sowie Online-Werbung und Online-Banking. E-Commerce Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Anbietern treffen hier aufeinander.

E-Commerce-Recht: Grundlagen

Das E-Commerce-Recht regelt die Rahmenbedingungen, die für diese Art der Transaktionen notwendig sind: Der Abschluss von Verträgen im Internet, Informationspflichten der Händler, das Herkunftslandprinzip und die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten im elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr. Neben dem E-Commerce-Gesetz (ECG) ist für Online-Geschäfte auch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) relevant, das unter anderem das Rücktrittsrecht für Verbraucher regelt. Darüber hinaus ist das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) zu beachten, das die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern regelt. Weitere rechtliche Grundlagen stellen das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie natürlich an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und die Geoblocking-Verordnung dar.

Wieso sind Rahmenbedingungen im Bereich des E-Commerce so wichtig?

Damit die Rechte der Verbraucher auch im Internet geschützt sind und Verträge auch online rechtswirksam abgeschlossen werden, braucht es auch einen gesetzlichen Rahmen. Informationspflichten, Rücktrittsrechte, Allgemeine Geschäftsbedingungen, aber auch Datenschutz und Urheberrecht sind wichtige Eckpfeiler für Transaktionen und Geschäftsprozesse im Internet. 

Missachtungen des E-Commerce-Gesetzes gelten als Verwaltungsübertretungen und können mit Verwaltungsstrafen bis zu 3.000 Euro geahndet werden, insbesondere bei Verstößen gegen die Informationspflichten. Jedoch nicht nur Missachtungen des E-Commerce-Gesetzes sondern auch der DSGVO oder des TKG können mit sehr hohen Geldbußen verbunden sein. Die Geldbußen für einen Verstoß gegen die DSGVO können bis zu zwanzig Millionen Euro betragen. 

Wie können Verträge online rechtswirksam abgeschlossen werden? 

Damit Verträge, die online geschlossen werden, ihre Wirksamkeit haben, müssen folgende Aspekte beachtet werden:

  1. Vor der Abgabe eines Angebots muss der Anbieter den Verbraucher über Details und Inhalte der Vertragsabwicklung (technische Schritte, die zu einer Vertragserklärung und zum Vertragsabschluss führen, Information über Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsabschluss, die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung, Vertragssprache) aufklären. 

  2. Hat der Anbieter das Angebot (Vertrag) abgegeben, muss er dem Verbraucher die AGB sowie die Vertragsbestimmungen zur Verfügung stellen. Der Verbraucher muss die AGB zudem vor Abgabe seiner bindenden Vertragserklärung zumutbar zur Kenntnis nehmen können. Die Verfügungstellung der Informationen hat derart zu erfolgen, dass der Verbraucher sie speichern und wiedergeben kann. Diese Verpflichtung ist (auch B2B) zwingend (§ 11 ECG). Sie besteht aber nur dann, wenn überhaupt AGB verwendet werden und begründet keine Verpflichtung, solche zu verwenden.

  3. Nimmt der Verbraucher das Angebot an, muss ihm die Möglichkeit gewährt werden, seine Vertragserklärung elektronisch abzugeben

Welche Unterschiede gelten "online" im Vergleich zu "offline"?

Die meisten Rechtsgrundlagen gelten sowohl offline als auch online: So ist für den Kauf und Verkauf von Waren die Gewerbeordnung anzuwenden, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in beiden Welten sowie ebenso die Verordnungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). 

Online-Shops und Websites haben darüber hinaus eine Impressumspflicht und müssen auf ihre Datenschutzerklärung hinweisen. Für Website wie z.B. des Bundes, des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände etc. gilt außerdem Barrierefreiheit: Inhalte auf Behörden-Websites müssen gewisse Bestimmungen erfüllen, um barrierefrei konsumiert werden zu können.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, gilt für sämtliche Produkte und Dienstleistungen, welche jedoch erst nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurden. Ziel des Gesetzes ist, mehr Barrierefreiheit und Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Das BaFG verlangt von Unternehmen, dass sie Produkte und Dienstleistungen, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, auf den Markt bringen. Es definiert klare Vorgaben für Barrierefreiheit und verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung dieser. Zur Überwachung wird unter anderem der Sozialministeriumservice zuständig sein. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen oder wenn die Umsetzung der Anforderungen zu erheblichen Veränderungen des Produkts oder einer unverhältnismäßigen Belastung für das Unternehmen führen würde. 

Onlineshops: Welche Gesetze gilt es zu beachten?

Für Betreiber eines Onlineshops gilt eine Vielzahl an rechtlichen Erfordernissen. Neben dem E-Commerce-Gesetz haben sie sich auch an das Regelwerk des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie natürlich an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Rücktritts- und Widerrufsrechte, Gewährleistungen und vieles mehr zu halten.

Was besagt das Herkunftslandprinzip?

Das Herkunftslandprinzip besagt, dass jenes Recht zur Anwendung kommt, in dessen Land der Betreiber eines Onlineshops seinen Sitz hat. Für einen österreichischen Onlineshop-Betreiber gilt also österreichisches Recht. Dies ist besonders im B2B-Bereich relevant.

Geoblocking-Verordnung

Die Geoblocking-Verordnung der Europäischen Union enthält Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden. Die Geoblocking-Verordnung soll allen Konsumenten der einzelnen Mitgliedstaaten den gleichen Zugang zu europäischen Onlineshops ermöglichen. Von dieser Verordnung sind nicht nur Webshops erfasst, sondern auch Webseiten, die Angebote unterbreiten und in der Folge Bestellungen nach individueller Kontaktaufnahme etwa per E-Mail ermöglichen. Ein „Blocken“ von Websites oder Onlineshops aufgrund des Aufenthaltsortes ist also in der EU nicht gestattet. Durchaus eingeschränkt kann allerdings das Liefergebiet werden: Verkäufer können frei entscheiden, ob sie Waren in gewisse Länder verschicken oder nicht. Käufern muss die Möglichkeit einer Abholung im Ursprungsland möglich sein.

Fazit 

E-Commerce Rechte und Pflichten für Verbraucher und Anbieter wurden in den letzten Jahren sehr genau reglementiert. Dass die Vielzahl an anzuwendenden Rechten für einzelne, kleine Onlineshopbetreiber oftmals überwältigend erscheint, ist verständlich. Vor Inbetriebnahme eines Onlineshops empfiehlt es sich, einen IT-Rechtsexperten zu konsultieren, der sowohl über Informationspflichten aufklärt, bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstützt, in puncto Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten hilft, als auch im Streitfall beratend zur Seite steht.

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