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Abtretung des Urheberrechts: Das müssen Sie wissen

Das Urheberrecht schützt den Urheber und sein Werk vor unerlaubter Verwendung und Vervielfältigung seines geistigen Eigentums. Es kann nicht pauschal abgetreten werden, aber der Urheber kann anderen im Rahmen eines Lizenzvertrags die Nutzung gestatten. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zur Abtretung des Urheberrechts für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Wie funktioniert die Abtretung des Urheberrechts?

Anders, als landläufig gedacht, kann das Urheberrecht nicht per se abgetreten werden – es bleibt beim Urheber bis zu seinem Tod und geht danach an dessen Erben übergehen. Allerdings ist es möglich, anderen Nutzungsrechte einzuräumen: Diese dürfen dann das Werk unter anderem veröffentlichen, vervielfältigen und verbreiten, meist gegen eine (Lizenz-)Gebühr. 

Über den Umfang der Nutzungsvereinbarung entscheidet der Urheber: Er kann dem Nutzer ein einfaches oder ein ausschließliches Nutzungsrecht gewähren. Die Details der Vereinbarung werden in einem Lizenzvertrag festgehalten, dabei steht das Interesse des Urhebers im Vordergrund. 

Dabei kann auch vereinbart werden, das Werk für unbekannte Nutzungsarten nutzen zu dürfen – etwa deshalb, weil sich Technologien ständig weiterentwickeln und die mögliche Nutzungsart zum Zeitpunkt der Vertragserstellung noch nicht feststeht.

Einfache Nutzungsrechte

Ein einfaches Nutzungsrecht kann an mehrere Personen vergeben werden. Somit können neben dem Urheber noch eine unbeschränkte Anzahl Dritter das Werk nutzen. Dieses Nutzungsrecht kommt zum Beispiel bei Bilddatenbanken zur Anwendung: Ein Fotograf stellt dabei ein Foto der Öffentlichkeit – gegen Gebühr – zur Verfügung.

Ausschließliche Nutzungsrechte

Im Rahmen von ausschließlichen Nutzungsrechten wird es einem Nutzer gestattet, das Werk exklusiv nutzen zu dürfen. Auch das wird in einer Lizenzvereinbarung festgehalten. Somit ist auch der Urheber von der Nutzung seines eigenen Werks ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise im Verlagswesen gängige Praxis: Ein Autor stellt sein Werk einem Verlag exklusiv zur Verfügung, andere Verlage dürfen das Buch nicht drucken.

Was besagt das Urheberrecht eigentlich?

Die gesetzlichen Regelungen des Urheberrechts sind in Österreich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu finden und dienen dem Schutz des Urhebers. Es gewährt dem Urheber das alleinige Recht, sein Werk zu verbreiten oder auf sonstige Weise zu vervielfältigen. Er kann anderen dafür Nutzungsrechte einräumen (einfach oder ausschließlich); dafür steht ihm eine angemessene Vergütung zu. Ein Werk ist eine eigentümliche geistige Schöpfung auf dem Gebiet der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste oder der Filmkunst. Nutzt ein anderer unerlaubterweise das Werk ohne die Zustimmung des Urhebers, spricht man von einer Urheberrechtsverletzung, die unter anderem mit Klage auf Unterlassung, Beseitigung, Anspruch auf ein angemessenes Entgelt oder Schadenersatz geahndet werden kann. Kommt es zu einer vorsätzlichen  Verletzung des Urheberrechts, können dem Schädiger  unter Umständen auch strafrechtliche Ansprüche drohen. 

Folgende Rechte gibt es: 

1. Urheberpersönlichkeitsrecht: Zu diesem zählen das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft sowie das Recht auf Entstellung des Werkes

2. Verwertungsrechte: Diese erlauben dem Nutzer die Vervielfältigung, das Recht zur Ausstellung, ein Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen sowie das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

Was geschieht mit dem Urheberrecht nach dem Versterben des Werkschöpfers?

Das Urheberrecht besteht für Werke der Literatur, der Tonkunst und bildenden Kunst bis zu siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht danach auf dessen Erben über. Wurden Rechte an Werken zu Lebzeiten des Erschaffers an Dritte mittels Nutzungsvereinbarung übertragen, ist der Vertrag auch weiterhin bis zum Ende der Laufzeit gültig. Lizenzgebühren müssen dann an die Erben des Urhebers bezahlt werden. Nach Ablauf der siebzig Jahre gelten urheberrechtlich geschützte Werke als gemeinfrei und können von allen genutzt werden.

Was muss bei einer Übertragung von Nutzungsrechten beachtet werden? 

Nutzungsrechte können übertragen werden und erlauben anderen die Verwertung von Werken, deren Urheber sie nicht sind. Dazu benötigen sie die Einwilligung des Urhebers sowie eine vertragliche Vereinbarung, die die Details der Nutzungsrechte regelt.

Einwilligung des Urhebers 

Ohne die Einwilligung des Urhebers darf niemand das von ihm geschaffene Werk nutzen. Ob der Urheber namentlich erwähnt werden muss oder soll, kann auch vertraglich festgehalten werden. Wird das Werk für den Urheber nachteilig gebraucht (etwa grob entstellt oder wahrnehmbar negativ verändert), kann der Urheber unter Umständen die Einwilligung zur Nutzung wieder entziehen.

Vertragliche Vereinbarung  

Um die Details der Nutzungsart und mögliche Einschränkungen festzuhalten, sollte dafür jedenfalls eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Urheber und dem Nutzer aufgesetzt werden. Dort wird auch die Höhe der Vergütung sowie die Nutzungsdauer genau geregelt. Die Vereinbarung kann dem Nutzer entweder eine Werknutzungsbewilligung oder ein Werknutzungsrecht einräumen.

Was sollte man bei der Vergütung des Urhebers bei einer Rechtsübertragung beachten?

Als Gegenleistung für die Einräumung von Nutzungsrechten steht dem Schöpfer des Werks eine angemessene Vergütung zu. Die Höhe kann entweder frei geregelt werden oder als „angemessen“ vereinbart werden: Das bedeutet, dass das Entgelt dem entsprechen muss, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit (Dauer, Häufigkeit, Ausmaß und Zeitpunkt der Nutzung) zu leisten wäre. 

Eine weitere Möglichkeit wäre ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann – also das kostenlose Zurverfügungstellen des Werks an die Allgemeinheit (häufig im IT-Bereich bspw. bei Open-Source-Software zu finden). 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Abtretung des Urheberrechts

Wann endet das Urheberrecht?

Das Urheberrecht endet für Werke der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers und wird an seine Erben weitergegeben. Nach Ablauf der siebzig Jahre endet der Schutz und das Werk kann frei genutzt werden.

Was bedeuten uneingeschränkte Nutzungsrechte?

Uneingeschränkte Nutzungsrechte erlauben dem Nutzer, das Werk räumlich, zeitlich und inhaltlich ohne Einschränkung nutzen, vervielfältigen oder verwerten zu dürfen. Wichtig dabei ist, dass dies im Nutzungsvertrag genau definiert wurde. Für die uneingeschränkte Nutzung fallen meist höhere Lizenzgebühren an als für eine eingeschränkte Nutzung.

Rechtliche Beratung zur Abtretung des Urheberrechts

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