Whistleblowing in der Praxis: Chancen und Herausforderungen für Hinweisgeber und Arbeitgeber - 24.05.2023

Die hier eingegebenen Fragen und Namen werden ausschließlich an die Moderation weitergeleitet zu dem Zweck, ausgewählte Fragen im Zuge der Veranstaltung vorzulesen und durch das Panel zu beantworten. Sie scheinen hier nicht öffentlich auf und werden auch sonst nirgends öffentlich gemacht.


Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sieht das Hinweisgeberschutzgesetz bis 25.08.2023 die verpflichtende Einrichtung eines Hinweisgebersystems vor. Für Rechtsträger mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt noch eine Umsetzungsfrist bis 17.12.2023.

Die Umsetzung wirft zahlreiche organisatorische vor allem aber auch arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen auf:

  • Welche Anforderungen bestehen für die Einrichtung eines geeigneten Meldekanals?
  • Welchen Schutz erfahren Hinweisgeber durch das Hinweisgeberschutzgesetz?
  • Welche Stellung hat der/die Whistleblowing-Beauftragte?
  • Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen (z.B. Kündigungsschutz) bestehen für Hinweisgeber?
  • Betriebsvereinbarung – ja oder nein? Mitwirkung des Betriebsrates und Notwendigkeit von Betriebsvereinbarungen.
  • Was gilt es aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten?
  • Wie kann die Einbindung Dritter rechtskonform erfolgen?
  • Wie sind Betroffenenrechte wahrzunehmen?


In unserem Webinar

Whistleblowing in der Praxis: Chancen und Herausforderungen für Hinweisgeber und Arbeitgeber

werden diese und einige weitere zentrale Fragestellungen  von unseren Experten in gewohnt praxisnaher Weise beantwortet.

Downloads

Für einen inhaltlichen Einblick in das Thema "Whistleblowing" stellen wir Ihnen ergänzend gerne folgende Unterlagen zum Download zur Verfügung:

Präsentationsunterlagen "Whistleblowing in der Praxis" >>

Folder Schindhelm Whistleblowing Solution >>

Für weiterführende Infomationen zur optimalen Umsetzung Ihres internen Hinweisgeberschutzsystems besuchen auch Sie unsere Seite Schindhelm Whistleblowing Solution >>

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