Hierfür können Sie beispielsweise eine Marke anmelden. Vor der Anmeldung sind dabei noch einige Vorüberlegungen anzustellen.
1) Art der Marke: Im Markenrecht gibt es mehrere Bereiche bzw. Möglichkeiten wie Sie Ihre Marke schützen lassen können. Die gängigsten sind die Anmeldung einer Wortmarke oder einer Wort-Bildmarke. Eine Wortmarke bietet umfangreichen Schutz und lässt Ihnen bei der künftigen Logogestaltung einen gewissen Freiraum. Melden Sie eine Wort-Bildmarke an, kann es sein, dass Sie bei einer Weiterentwicklung des Logos oder einer Überarbeitung Ihrer Werbematerialien ggf. eine neue Wort-Bildmarke zur Anmeldung bringen müssen, da Sie unter Umständen keinen Schutz mehr für das ursprüngliche Logo haben.
2) Zu bedienender Markt: Darüber hinaus sollten Sie sich überlegen auf welchen Märkten Sie aktiv sein möchten. Grundsätzlich ist es nämlich so, dass in jedem Land in dem Sie über einen Schutz verfügen wollen, eine Marke angemeldet werden muss. Sind Sie beispielsweise nur in Österreich tätig, bietet sich an eine nationale Marke anzumelden.Wenn Sie in den gesamten Mitgliedstaaten der europäischen Union oder in Teilen davon tätig sind, könnten Sie bspw. eine Unionsmarke zur Anmeldung bringen. Wenn Sie im DACH-Raum, also Deutschland, Österreich, Schweiz, tätig sind, könnten Sie auf Basis Ihrer nationalen Marke im Anschluss eine internationale Registrierung vornehmen und nur in diesen Einzelländern um eine Registrierung ansuchen. Die Internationale Registrierung stellt somit ein Bündel an Schutzrechten dar.
3) Art der Produkte: Das Markenrecht ist in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Nach der Nizzaklassifikation, sind die ersten 34 Klassen Warenklassen, während die Klassen 35 – 45 Dienstleistungen schützen. Haben Sie bspw. Marken für ein Lebensmittel entwickelt, müssen Sie um einen Markenschutz in den Klassen 29 – 32 ansuchen.