ESG-Reporting: Eine neue Ära der Kommunikation für Unternehmen (25.02.2022)

Bekanntlich führen neue EU-Vorschriften zur Ausweitung der Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen bereits ab dem Geschäftsjahr 2023. Aufgrund der Vielzahl an bestehenden EU-Richtlinien und Verordnungen sowie der Komplexität der Inhalte sind für Unternehmer die konkreten Pflichten und Fristen schwer abzuleiten.

Die EU-Richtlinie ist per 01.12.2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen und soll nach dem aktuellen Zeitplan ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Eine jährliche Berichterstattung ist verpflichtend.

In unserem Webcast klärt SAXINGER Managing Partnerin Dr. Birgit Leb auf, was künftig im Rahmen der Berichtspflicht zu beachten ist und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen.


Bitte beachten Sie: Die folgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen nur zur ersten Information und Orientierung. Eine eingehende Beratung wird durch sie nicht ersetzt. Für eine solche stehen wir gerne zur Verfügung.

Die häufigsten Fragen und Antworten aus unserem Webcast