Wenn Banken mit ihren Kunden um Zinsen wetten

Der Bundesgerichtshof, dem die österreichischen Gerichte bekanntlich gerne folgen, hat kürzlich Umfang und Inhalt der Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank neuerlich klar und umfassend abgegrenzt.

In der Sache ging es darum, dass sich die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, von der Deutschen Bank durch mangelhafte Aufklärung und Beratung über eine von ihr mit dieser abgeschlossenen, von der Bank hochriskant und zudem sehr komplex strukturierten Zinswette getäuscht und geschädigt sah, worauf sie die Bank vor Gericht auf Schadenersatz in Anspruch nahm. Der BGH verurteilte die Bank an die Klägerin Schadenersatz in Höhe der von ihr aus dem Swapgeschäft erhaltenen Nettozahlungen zu leisten.

Autor: Dr. Thomas Podlesak, Wien/Linz