Vergaberecht aktuell: Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis Ende 2014

Direktvergabe auch im kommenden Jahr bis EUR 100.000,00 zulässig.

Bereits zum vierten Mal in Folge ist die Schwellenwerteverordnung des Bundeskanzlers um ein weiteres Jahr verlängert worden. Das Bundesgesetz zur Änderung der Schwellenwerteverordnung 2012 wurde am 9. September 2013 im Bundesgesetzblatt II Nr. 262/2013 veröffentlicht.

Auftraggeber im Sinne des Bundesvergabegesetzes können wie bisher die Direktvergabe von Aufträgen im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich in Anspruch nehmen, sofern der geschätzte Auftragswert EUR 100.000,00 (netto) nicht übersteigt. Zudem verlängert sich der Schwellenwert für das nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung in Höhe von EUR 1.000.000,00 (netto). Allerdings müssen dem Auftraggeber hier genügend geeignete Unternehmer bekannt sein, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Auch die übrigen Schwellenwerte bleiben weiterhin aufrecht.

Grund der neuerlichen Verlängerung ist die nach wie vor schwierige Wirtschaftslage. Am meisten sollten davon KMUs sowie Länder und Gemeinden profitieren. Nun wird diskutiert, ob die Schwellenwerte-Verordnung dauerhaft gesetzlich verankert werden soll.

Die höheren Schwellenwerte verkürzen die Vergabeverfahren und senken die Verfahrenskosten. Andererseits ist klar, dass der Wettbewerb dadurch nicht gefördert wird.

 

Autoren: Jana Seywald & Franz Waldl