Tschechien: Neues Gesetz über die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen

Am 1. Januar 2012 ist das neue Gesetz Nr. 418/2011 Sb. über die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen in Kraft getreten. In dem Gesetz werden die strafrechtliche Haftung von juristischen Personen sowie das Strafverfahren und die Strafen und Schutzmaßnahmen, die gegen sie verhängt werden können, geregelt. Falls das Gesetz nichts anderes festlegt, werden das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung in den oben angeführten Fällen angewandt.

Das neue Gesetz regelt die strafrechtliche Relevanz der auf dem Gebiet der Tschechischen Republik durch juristische Personen begangenen Straftaten. Juristische Personen in diesem Zusammenhang sind solche, die in der Tschechischen Republik ansässig sind, in der Tschechischen Republik ihr Unternehmen betreiben oder eine Zweigniederlassung haben, oder hier mindestens ihre Tätigkeit ausüben bzw. Vermögen haben.

Was Straftaten oder Delikte im Sinne dieses Gesetzes sind, wird im Strafgesetzbuch (Gesetz Nr. 40/2009 Sb. in der Fassung der späteren Vorschriften) definiert, so beispielsweise der Versicherungs- oder Kreditbetrug sowie Straftaten, die Unregelmäßigkeiten oder die Vorteilsannahme bei öffentlichen Aufträgen bzw. die unrechtmäßig Beschäftigung von Ausländern betreffen.

Juristische Personen können nach dem neuen Gesetz für eine rechtswidrige Tat bestraft werden, die im Namen oder im Interesse der juristischen Person bzw. im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen wurde – sofern eine der folgenden Personen rechtswidrig gehandelt hat:

a) Statutarisches Vertretungsorgan oder ein Mitglied des statutarischen Organs, oder eine andere Person, die berechtigt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln,

b) derjenige, der eine Leitungs- oder Kontrollfunktion bei der juristischen Person ausübt, auch wenn er keine Person ist, die unter dem Buchstaben a) angeführt ist,

c) derjenige, der einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Leitung der juristischen Person ausübt, sofern seine Handlung die strafrechtliche Haftung der juristischen Person begründet, oder

d) in spezifischen Fällen auch der Angestellte / Arbeitnehmer / oder eine Person in ähnlicher Position.

Für die Straftaten, die von einer juristischen Person begangen wurden, sieht das neue Gesetz ausschließlich folgende Strafen vor:

  • Auflösung der juristischen Person
  • Vermögensverfall
  • Geldstrafe (der tägliche Satz beträgt mindestens CZK 1.000,- bis CZK 2.000.000,-)
  • Verfall der Sache oder anderer Vermögenswerte
  • Tätigkeitsverbot (1 Jahr bis 20 Jahre)
  • Verbot der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen, Konzessionsverfahren oder an einem öffentlichen Wettbewerb (1 Jahr bis 20 Jahre)
  • Verbot der Inanspruchnahme von Subventionen (1 Jahr bis 20 Jahre)
  • Veröffentlichung des Urteils

JUDr. Jana Ječmínková (Pilsen)