Rumänien: Erneute Änderung im Bereich der Förderung der Produktion von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen

Erneut wurden durch den Gesetzgeber in Rumänien die Regularien im Bereich der erneuerbaren Energie verändert. Durch die Regierungseilverodnung 57/2013 wurden für Produzenten von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen neue und einschneidende Maßnahmen getroffen, die inzwischen auch in Kraft getreten sind.

Mit der oben genannten Regierungseilverordnung wurde das Gesetz 220/2008, das die Förderung der Produktion von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zum Gegenstand hat, modifiziert.

Wesentliche Änderungen
Eine wesentliche Änderung ist die Reduzierung der Grünen Zertifikate. Abgrenzungskriterium für die Anzahl der ausgegebenen Grünen Zertifikate ist der Zeitpunkt der Akkreditierung der Produktion durch die zuständige Behörde (ANRE - Die Nationale Behörde für Regulierung im Bereich der Energie). Konkret erfolgt die Abgrenzung danach, ob der Produzent bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 oder ab dem 1. Januar 2014 die Akkreditierung durch ANRE für die Teilnahme an dem System der Förderung durch Grünen Zertifikate erhalten hat bzw. erhält. Darauf hinzuweisen ist, dass diese Akkreditierung u.a. bereits die Funktionsfähigkeit der Anlage voraussetzt.

Bedeutung
Dieses bedeutet, dass ein Produzent von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen durch Solaranlagen oder Windkraft, dessen Akkreditierung ab dem 1. Januar 2014 erfolgt ist, z.B. folgende Anzahl von Grünen Zertifikaten pro produzierter und eingespeister MW erhält:

  • 3 Grüne Zertifikate pro MW hergestellter und eingespeister elektrischer Energie durch Solaranlagen (bisher 6, d.h. 4 sofort und 2 ab März 2017)
  • 1,5 Grüne Zertifikate bis einschließlich 2017 und 0,75 Zertifikate ab 2018 pro MW hergestellter und gelieferter elektrischer Energie durch Windkraft/parks (bisher 2 Grüne Zertifikate bis einschließlich 2017 und 1 Zertifikat ab 2018)

Durch diese neue Gesetzesänderung sind diejenigen Produzenten oder Investoren, die bis zum 31.12.2013 keine Akkreditierung durch ANRE zur Teilnahme an dem System der Förderung durch Grüne Zertifikate erhalten haben, benachteiligt und müssen ihre Investition- und Rentabilitätsberechnungen neu aufstellen.

All jene Produzenten, deren entsprechende Akkreditierung durch ANRE bis zum 31.12.2013 erfolgt ist, befinden sich in einer wirtschaftlich vorteilhaften Position. Weiters dürfte der Preis für den Erwerb entsprechender Anlagen auch aufgrund dieser Gesetzänderung im Normalfall verhältnismäßig hoch sein.

Fazit
Festzuhalten ist somit, dass die Rahmenbedingungen für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen erneut verändert wurden. Diese Änderungen haben durchaus erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilitätsberechnung angedachter Projekte. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Autoron: Heinrich Nerlich & Helge Schirkonyer