Rumänien: Rufschädigung vs. Meinungsfreiheit – Was kann nach rumänischem Recht gegen schlechte Bewertungen im Internet unternommen werden?

Wann ist eine negative Unternehmensbewertung in Rumänien als rechtswidrig einzustufen?

Es gibt keine expliziten gesetzlichen Regelungen wann eine negative Unternehmensbewertung als rechtswidrig einzustufen ist. Es finden die allgemein geltenden Grundsätze Anwendung wonach Bewertungen die eine strafrechtliche Relevanz aufweisen oder die falsch sowie geeignet sind eine Person oder ein Unternehmen in Verruf zu bringen, bzw. geeignet sind, sich abträglich auf das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit auszuwirken, wie zum Beispiel im Falle von unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähungen, verboten sind.

Welche Maßnahmen können gegen rechtswidrige Bewertungen ergriffen werden?

Es können Klagen auf Löschung und Unterlassung von entsprechenden Bewertungen und unter Umständen auch auf Schadensersatz eingebracht werden, für den Fall, dass diese Bewertungen nicht nach entsprechender Aufforderung gelöscht wurden. Ferner kann bei dem Vorliegen von strafrechtlich relevantem Verhalten, eine Strafanzeige bei der zuständigen Ermittlungsbehörde gestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit eine Löschung im Rahmen eines Eilverfahrens zu beantragen, jedoch sind die von den Gerichten gestellten diesbezüglichen Anforderungen in Rumänien sehr hoch und in der Praxis ist die Stattgabe von entsprechendne Eilanträgen, die Ausnahme. Die oben erwähnten Maßnahmen können gegen die Person, die für die Bewertung verantwortlich ist oder gegebenenfalls gegen die Betreiber der Internetplattform bzw. des Bewertungsportals, auf dem die Bewertung gepostet wurde, ergriffen werden.

Darf man sich als Unternehmen positive Fake-Bewertungen kaufen?

Es gibt zwar keine expliziten gesetzlichen Regelungen betreffend den Kauf von Fake Bewertungen durch Unternehmen, es gelten jedoch die allgemeinen Grundsätze wonach ein Unternehmen keine irreführenden oder falschen Angaben in dem Internet machen darf. Eigene Fake-Bewertungen die grundsätzlich die Verbesserung des Ansehens des Unternehmens beabsichtigen sind daher unzulässig und können ferner wettbewerbswidrig sein.

In diesem Zusammenhang ist betreffend Online Händler die Ausarbeitung eines Projekts angekündigt worden. Ein wesentlicher Punkt dieses Projekts soll das Verbot von Fake Bewertungen sein. Einen Zeitraum für die Ausarbeitung des oben erwähnten Projekts ist aktuell nicht bekannt.