Polen: Keine Körperschaftsteuer für Kommanditgesellschaften

Die Kommanditgesellschaft bleibt nach wie vor eine sehr attraktive Form der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Ende letzten Jahres wurde auf die Besteuerung der Kommanditgesellschaft mit der Körperschaftsteuer (CIT) endgültig verzichtet. Mit der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft werden Unternehmer die steuerlich begünstigte Form und somit steuerliche Optimierung weiterhin in Anspruch nehmen können, ohne dabei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich zu haften.

Körperschaftsteuerpflicht auf KGaA doch ausgeweitet
In der Vergangenheit haben wir über umstrittene Pläne des Finanzministeriums für die Besteuerung der Kommanditgesellschaften mit der Körperschaftsteuer berichtet. Der Vorschlag fand großen Widerhall in den Medien und stieß dabei auf heftigen Widerstand und scharfe Kritik seitens der Unternehmer. Schließlich wurde der Entwurf des Finanzministeriums während Debatten in der unteren Kammer des polnischen Parlaments (der Sejm) zurückgezogen, mit der Begründung, die Kommanditgesellschaft sei kein sog. „aggressives Vehikel der steuerlichen Optimierung“. Im Gegenteil sei als solches die Kommanditgesellschaft auf Aktien zu betrachten, die demnach mit der Körperschaftssteuer besteuert wurde. Die Regelung soll nach Auffassung des Finanzministeriums Schlupflöcher im Steuersystem hinsichtlich der Einkommen- und Körperschaftsteuer schließen, indem sie sowohl auf die Beschränkung von bestehenden Mechanismen der steuerlichen Optimierung, als auch auf genauere Festlegung der Vorschriften, die in der Rechtsprechung bisher Zweifel geweckt hatten, abzielt. Die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Novelle sieht demnach keine Körperschaftssteuer für Kommanditgesellschaften vor. Diese werden nach wie vor nur auf einer Ebene besteuert. Auch sind keine weiteren Änderungen von Besteuerungsregeln hinsichtlich dieser Gesellschaften geplant.

KG nach wie vor besonders beliebt
Trotz der ursprünglichen Vorhaben des Finanzministeriums haben Kommanditgesellschaften 2013 kaum an Beliebtheit verloren. Nach Angaben des Statistischen Hauptamtes waren in Polen zum 31. Dezember 2013 12.658 Kommanditgesellschaften eingetragen. Im Jahre 2013 war demnach ein Zuwachs von 20,6% zu verzeichnen. Da Kommanditgesellschaften künftig nicht körperschaftsteuerpflichtig sind und nach wie vor einfach besteuert werden, ist daraus davon auszugehen, dass ihre Beliebtheit im Jahr 2014 noch steigen wird. Die Implementierung von Änderungen hinsichtlich der Doppelbesteuerung von Kommanditisten der Kommanditgesellschaften (19% Körperschaftsteuer auf der Ebene der Gesellschaft + 19% Einkommensteuer auf der Ebene des Gesellschafters) hätte zu einer radikalen Steuererhöhung geführt und im Endeffekt diese Gesellschaftsform aus dem Wirtschaftsverkehr ausgeschlossen.

Autor: Tomasz Szarek (Breslau)