Information: Verstärkte Sorgfaltspflichten in der Geldwäscherei-Bekämpfung

Kampf gegen Geldwäscher und Terroristen
Vor allem die ständigen Terrorangriffe seit September 2001 sowie die Ausweitung der organisierten Kriminalität haben dazu geführt, dass der Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung auf internationaler Ebene laufend intensiviert wird.

Zuletzt wurde mit der sog. „4. EU-Geldwäscherei-Richtlinie“ ein weiterer Meilenstein gesetzt, der erneut eine bedeutsame Ausweitung von Sorgfaltspflichten vorsieht.

Österreich ist zur Umsetzung dieser globalen Initiativen verpflichtet. Mittlerweile sind eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Auch die Rechtsanwaltsordnung (RAO) wurde novelliert.

Berufliche Sorgfaltspflichten für Anwälte
Für Anwälte ergeben sich damit massive Verschärfungen ihres Berufsrechts. Die Anwaltschaft bekennt sich selbstverständlich zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Allerdings werden die Auswirkungen der „4. EU-Geldwäscherei-Richtlinie“ durchaus kritisch betrachtet. Ungeachtet dessen sind die anwaltlichen Compliance-Maßnahmen zu erhöhen.

Compliance bei SAXINGER
SAXINGER hat ihre Compliance-Pflichten stets ernst genommen. Das Berufs- und Standesrecht, aber auch das Strafrecht, gibt uns den Rahmen vor. Wir betrachten die Anti-Geldwäscherei-Compliance nicht nur als Ausfluss unseres sorgfältigen und professionellen Berufsverständnisses, sondern auch als wesentliches Instrument zum Schutz unserer Geschäftsbeziehungen. Damit dienen unsere Pflichten auch und vor allem dem Interesse unserer Mandanten. Es soll und darf keine Zweifel daran geben, dass das Verhältnis zwischen unserer Kanzlei und unseren Kunden frei von jedem Verdacht auf verdächtige Transaktionen ist.

Vor diesem Hintergrund ersuchen wir bereits jetzt um Verständnis dafür, dass wir unsere Anstrengungen in der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen nochmals verschärfen müssen. Dies kann z.B. mit sich bringen, auch bestehende Mandanten gegebenenfalls um ergänzende Informationen zu ersuchen. Seien Sie versichert, dass wir dies ausschließlich im Rahmen der unabdingbaren gesetzlichen Bedingungen tun. Wir sind bereits jetzt intensiv damit befasst, die entsprechenden organisatorischen und sonstigen Anforderungen vorzubereiten. Auch in diesem Bereich sehen wir uns damit am Puls der Zeit.

Bitte verstehen Sie dies als Vorab-Information, die für Sie aktuell keine wie immer gearteten Handlungs- oder Mitteilungspflichten auslöst. Unser Anliegen sind maximale Professionalität und größtmögliche Transparenz auch und gerade bei herausfordernden Themen. Für allfällige Rückfragen stehen wir bereits jetzt gerne zu Ihrer Verfügung.

Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH