ESG: Tue Gutes und sprich darüber – die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung


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Was bedeutet ESG?

„ESG“ steht als Abkürzung für „Environment“ – Umwelt, „Social“ – Soziales und „Governance“ – Unternehmensführung. Es handelt sich dabei um die Kategorien der Nachhaltigkeitsfaktoren, die in Zukunft im Rahmen der neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung neuen Standards unterworfen werden.

Informationen, die Unternehmen zu Umweltfaktoren offenlegen werden müssen, umfassen unter anderem Klimaschutz, Wasser- und Meeresressourcen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biodiversität und Ökosysteme. Zu Sozialfaktoren werden Unternehmen zB Informationen über Chancengleichheit für alle, Arbeitsbedingungen, die Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratische Grundsätze und Standards berichten müssen.

Hinsichtlich Unternehmensführung wird etwa zur Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens, auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte, und deren Zusammensetzung zur Unternehmensethik und Unternehmenskultur, einschließlich der Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zum politischen Engagement des Unternehmens, einschließlich seiner Lobbytätigkeiten; zur Verwaltung und Qualität der Beziehungen zu Geschäftspartnern, einschließlich Zahlungspraktiken und zu internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen des Unternehmens, auch im Zusammenhang mit dem Rechnungslegungsprozess des Unternehmens, zu berichten sein.

Das „S“ in ESG – was bedeutet das konkret?

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht nicht nur Angaben vor, die für den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens erforderlich sind. Es sind auch zum Bereich „Soziales“ Angaben vorgesehen. Diese Angaben sind für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Hinblick auf Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung erforderlich.

Nach diesen neuen Regelungen sind Unternehmen erstmals konkret verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen verschiedener Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen als auch über die Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Menschen und Umwelt Bericht zu erstatten.

Neben den Themen, die bisher in vielen Unternehmen als „Corporate Social Responsibility“ (also als unternehmerische soziale Verantwortung) umgesetzt wurden, wie etwa die klassischen Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter, sind nun weitreichendere Aspekte zu beachten.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden Unternehmen zu Sozialfaktoren – unter anderem Informationen über Chancengleichheit für alle – publizieren müssen. Diese Verpflichtung zwingt Unternehmen dazu, sich mit Geschlechtergerechtigkeit und Lohngleichheit auseinanderzusetzen.

Auch über Ausbildung und Kompetenzentwicklung sowie Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird zu berichten sein. Die Berichtspflicht zu Arbeitsbedingungen umfasst Themen der sicheren und anpassungsfähigen Beschäftigung, Löhne, sozialer Dialog, Kollektivvertragsverhandlungen und Einbeziehung der Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, sowie ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld. Weiters wird über die Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten, demokratischen Grundsätze und Standards berichtet werden müssen.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden sich Unternehmen mit einer Vielzahl an sozialen Themen beschäftigen und auf aktuelle Entwicklungen eingehen. Bereiche wie Work-Life-Balance, Abschaffung der „gläsernen Decke“ für Frauen, Inklusion und LGBTQ-Themen werden ebenso zu behandeln sein, wie Prävention von Gewalt und Missbrauch sowie Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit der Mitarbeiter.

Die Veröffentlichungspflicht hinsichtlich all dieser Aspekte sollte unter anderem einen Anreiz darstellen, dass Frauen und Männer im Arbeitsleben gleichgestellt werden. Unternehmen, die Frauen und Männern dieselben Chancen bieten, sie gleich bezahlen und auch sonst Geschlechtergerechtigkeit leben, werden große Vorteile in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erleben.

Ist bereits eine konkrete Neuregelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung geplant?

Ja, es liegt ein Vorschlag zur Neuregelung vor – der Vorschlag der Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene

Was wird im Vorschlag der Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen als Neuerung angeführt?

Dieser Vorschlag besteht aus einer Richtlinie, durch die vier bestehende Rechtsvorschriften geändert würden. Zunächst wurde die Rechnungslegungsrichtlinie dahingehend geändert, dass bestehende Vorschriften überarbeitet und bestimmte neue Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hinzugefügt werden. Darüber hinaus würden die Abschlussprüfungsrichtlinie und die Abschlussprüfungsverordnung geändert, um die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen in deren Anwendungsbereich aufzunehmen. Schließlich würde die Transparenzrichtlinie geändert, um den Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten auf Unternehmen mit an geregelten Märkten notierten Wertpapieren auszuweiten und die Aufsichtsregelung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dieser Unternehmen zu präzisieren. 

Mit dieser Initiative werden die Anforderungen an einige Unternehmen zur öffentlichen Berichterstattung über bestimmte nichtfinanzielle Informationen, einschließlich Informationen über die ökologische und soziale Leistung und Auswirkungen des Unternehmens, geändert. Damit soll sichergestellt werden, dass Investoren, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere interessierte Parteien Zugang zu den benötigten Informationen haben, ohne dass den Unternehmen übermäßige Berichtspflichten auferlegt werden.

Wann wird diese Richtlinie beschlossen und ab wann gelten die neuen Vorschriften?

Der Vorschlag dieser Richtlinie wird aktuell (seit November 2021) im Rat erörtert. Die Behandlung im Europäischen Parlament erfolgt anschließend.

Geplant ist derzeit, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie per 01.12.2022 in nationales Recht umsetzen und große Unternehmen die Standards erstmals bei ihrer Berichterstattung im Jahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 anwenden. Für KMUs sollen neue Regelungen ab dem Jahr 2026 gelten.



Autor: Birgit Leb
Autor: Irene Meingast