Digital Revolution & Legal Evolution in Österreich

Status Quo der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt erfolgte in Österreich im Zuge der Urheberrechts-Novelle 2021. Die Urh-Nov 2021 (BGBl I 2021/244) ist am 31. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sowie großteils am 01. Jänner 2022 in Kraft getreten. Der österreichische Gesetzgeber hat damit die wohl umfangreichste und komplexeste Novelle des österreichischen Urheberrechtsgesetzes abgeschlossen, die zu einer tiefgreifenden Änderung des Urhebergesetzes geführt hat. Neben zahlreichen Themenkreisen wie etwa dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie Auflagen für Online-Plattformen ua Ausnahmen zum Text und Data Mining, Fernunterricht, zur Erhaltung von Gegenständen von Gedächtnisorganisationen und für vergriffene Werke, sind die urhebervertragsrechtlichen Normen (angemessene Vergütung, Vertragsanpassung, Widerrufspflicht, Transparenzpflicht) von breiter praktischer Bedeutung.

Nationaler Rechtsrahmen gegen Computerpiraterie

Die österreichische Gesetzgebung sieht keinen spezifischen Rechtsrahmen gegen Computerpiraterie vor. Für den Schutz von Computerprogrammen sind die urheberrechtlichen (Sonder-) Bestimmungen des §§ 40a bis 40e UrhG maßgeblich, wonach der österreichische Gesetzgeber Computerprogramme als explizit schützenswerte Werke betrachtet, die einen urheberrechtlichen Schutz genießen.

Urheberrecht & NFT (non-fungible tokens)

In Österreich finden die rechtlichen Auseinandersetzungen mit Non-Fungible Token bislang nur in Fachkreisen statt und hat sich (noch) keine allgemeine nationale Gesetzgebung herauskristallisiert. Die Lehre ist der Annahme, dass NFT als eine Art Verbriefung des geschützten Werkes verstanden werden können, eine Ähnlichkeit zwischen Token und Wertpapieren wird bejaht, zudem wird eine analoge Anwendung der sachenrechtlichen Bestimmungen vertreten. Im Bereich des nationalen Urheberrechtes sind die rechtlichen Fragestellungen sowie Auswirkungen von NFT noch weitgehend ungeklärt. Grundsätzlich wird für die Frage, ob an einem NFT ein Urheberrecht begründet werden kann, ausschlaggebend sein, ob ein NFT als ein schützenwertes Werk im Sinne des UrhG qualifiziert werden kann. In Österreich bleibt demnach abzuwarten wie sich die Judikatur und nationale Gesetzgebung im Hinblick auf die urheberrechtliche Stellung von NFT positionieren wird.