Die Vergabeplattform

EU-Richtlinien und die künftige Neufassung des Bundesvergabegesetzes verpflichten öffentliche Auftraggeber ab dem 18.10.2018 dazu, Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich elektronisch durchzuführen. SAXINGER bietet dafür online eine eigene Vergabeplattform an.

Was ändert sich?

Die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Bietern muss künftig in allen Verfahrensstufen elektronisch erfolgen. Das betrifft die Bereitstellung von Ausschreibungsunterlagen ebenso wie die Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten. Auftraggeber müssen dafür einen geeigneten Kommunikationsweg wie zB eine Vergabeplattform festlegen. Sämtliche Ausschreibungsunterlagen sind bereits mit der Bekanntmachung zur Verfügung zu stellen.

Welche Vorteile hat die Vergabeplattform?

Über die Vergabeplattform können Vergabeverfahren ab sofort vollelektronisch abgewickelt werden. Dies auch dann, wenn die elektronische Vergabe nicht zwingend vorgeschrieben ist, oder Aufträge nicht dem Bundesvergabegesetz unterliegen. Die Plattform deckt alle notwendigen Schritte ab, von der Bekanntmachung über die Entgegennahme, Öffnung und Prüfung von verschlüsselten Angeboten bis hin zum Zuschlag. Auftraggeber können ihre Vergabeverfahren laufend bearbeiten. Bieter können Ausschreibungsunterlagen herunterladen, Bieterfragen stellen und Angebote abgeben.

Die Vergabeplattform ist eine Webapplikation, die ohne Installation sofort verwendet werden kann. Die Bedienung ist einfach. Der Anwender wird mit Anleitungen durch das System geführt. Formulare sind vorgegeben und werden auf ihre Vollständigkeit geprüft. Daten können exportiert und archiviert werden.

Die Vergabeplattform ermöglicht eine wirksame Kontrolle und bringt mehr Rechtssicherheit. Zudem kann SAXINGER als vergebende Stelle tätig werden und die gesamte Abwicklung übernehmen.

Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

Für die Datenverwaltung werden ausschließlich Server verwendet, die in Österreich stehen. Selbstverständlich wird allen rechtlichen Anforderungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung, entsprochen. Für Datentransfers werden ausschließlich verschlüsselte Verbindungen verwendet. Echtheit und Vertraulichkeit von Unterlagen werden durch die Verkettung mit einem sogenannten „Hashwert“ gewährleistet, vergleichbar einem menschlichen Fingerabdruck. Bieter können ihre Angebote einfach und sicher unter Verwendung der elektronischen Signatur per Handy oder per Bürgerkarte signieren.

Ihr Nutzen

Mit unserer neuen Vergabeplattform bieten wir eine moderne und sichere Lösung für die Abwicklung von Vergabeverfahren an. Wir erwarten uns eine deutliche Effizienzsteigerung sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer. Wir sind startbereit. Sind Sie es auch?

Den Zugang zur Vergabeplattform finden Sie hier.

 

Autoren: Hanno Liebmann, Stella Zankl, Jana Seywald, Edwin Scharf, Philipp Reinisch & Oskar Takacs