Ungarn: Die neue Rechtsverordnung für Drohnen

Unbemannte Luftfahrzeuge
Unbemannte Luftfahrzeuge sind ein neuer Bestandteil des weltweiten Luftfahrtsystems. Eine neue EU-Verordnung zu den allgemeinen Regeln der Zivilluftfahrt zielt daher darauf ab, für die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen Regeln zu etablieren. Diese Verordnung, die im letzten Jahr in Kraft getreten ist, gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Gemäß der Verordnung bezeichnet „unbemanntes Luftfahrzeug“ ein Luftfahrzeug, das ohne einen an Bord befindlichen Piloten autonom oder ferngesteuert betrieben wird oder dafür konstruiert ist.

Was ist das „Problem“ mit Drohnen?
Drohnen sind technisch für verschiedene Zwecke einsetzbar. Das bedeutet, dass es militärische, zivile und geschäftliche Zwecke gibt. Erst vor wenigen Jahren sind Drohnen zum Freizeitgebrauch öffentlich verfügbar geworden. Eine wichtige Funktion von Drohnen ist, dass sie mit Geräten ausgestattet werden können, die personenbezogene Daten erheben können. Diese Art der Luftfahrt macht es möglich, nicht nur Personen, sondern auch Gegenstände und Vorgänge zu beobachten – das alles möglicherweise sogar unerkannt. Das „fliegende Auge am Himmel“ geht ganz offensichtlich mit Auswirkungen auf den Datenschutz einher. Die EU-Verordnung verschärft die Kontrolle über die Nutzung von Drohnen, um das Recht von Einzelpersonen auf Privatsphäre zu wahren.

Ziele der neuen EU-Verordnung
Beim Entwurf der Verordnung waren die Prinzipien der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Fokus. Es ist von kritischer Bedeutung, dass die Drohne, der Betreiber und die Kontaktinformationen des Betreibers identifiziert werden können. Die Flugroute muss im Voraus in Echtzeit festgelegt werden, indem die Koordinaten und die Flugdauer spezifiziert werden; außerdem muss diese zu jedem beliebigen Zeitpunkt später rekonstruierbar sein. Unbemannte Luftfahrzeuge nutzen den gleichen Luftraum wie gewöhnliche Luftfahrzeuge. Die Verordnung integriert daher die Anforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge in die Regeln der Zivilluftfahrt. Eine Verordnung auf EU-Ebene war notwendig, da die Herstellung, der Vertrieb und die Nutzung von Drohnen in vielen Fällen über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinausreichen. Örtliche Behörden müssen jedes Mal, wenn eine Drohne abhebt, vorher eine Genehmigung ausstellen und eine Risikobewertung durchführen.

Ungarische Rechtsvorschriften, die bereits in Kraft sind
Abgesehen von der Verordnung, die – wie erwähnt – in Ungarn unmittelbar gilt, findet ein Regierungsbeschluss von 1998 bezüglich der Nutzung des ungarischen Luftraums auch auf die Nutzung von Drohnen Anwendung. Gemäß dem Beschluss ist der Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs nur im Einzelfall gestattet. Anträge auf Nutzung des Luftraums müssen an die staatliche Luftfahrtbehörde des ungarischen Verteidigungsministeriums geschickt werden. Nach Erhalt einer Luftraumlizenz muss jegliche Aktivität dem Ministerium für Innovation und Technologie gemeldet werden. Sport- und Freizeitnutzer sind von dieser Meldepflicht befreit, brauchen jedoch trotzdem eine Zulassung für die Nutzung des Luftraums.

Was kommt als Nächstes?
Die Technologie entwickelt sich unaufhaltsam weiter, was bedeutet, dass gesetzliche Bestimmungen mithalten müssen. Die Europäische Kommission wird bald Richtlinien und sogenannte „Standardszenarien“ für die Nutzung von Drohnen veröffentlichen. Dies wird den Betreibern helfen, die eingeführten Regeln einzuhalten. Die Europäische Kommission ist momentan dabei, ein institutionelles, behördliches und strukturelles Rahmenwerk für Drohnendienste zu entwickeln, das darauf abzielt, komplexe Drohnenvorgänge mit einem hohen Maß an Automatisierung zu ermöglichen. Die EU wird dann über die fortschrittlichsten Regeln weltweit verfügen. Dies wird den Weg für eine sichere und umweltfreundliche Drohnennutzung ebnen.

Autor: Márk Mészáros