Die BVergG und BVergGVS Novelle 2013 ist am 12. Juli 2013 in Kraft getreten

Hier die wichtigsten Punkte der Novelle im Überblick:

  • Im Gefolge der durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 mit 1. Jänner 2014 erfolgenden Auflösung des Bundesvergabesamt sollen die Aufgaben der Vergabekontrolle auf das Bundesverwaltungsgericht übergehen. Die mit dieser Auflösung bzw. Aufgabenübertragung in Zusammenhang stehenden Anpassungen des BVergG 2006 und BVergGVS werden durch die Novelle umgesetzt.
  • Die vergaberechtlichen Regelungen der „Energieeffizienzrichtlinie“ werden umgesetzt.
  • Die in der „Zahlungsverzugsrichtlinie“ enthaltenen spezifischen Bestimmungen betreffend den Geldverkehr zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmern werden in das vergaberechtliche System eingefügt.
  • Darüber hinaus soll den Grundsätzen des Vergabeverfahrens ein Absatz zur innovativen Beschaffung angefügt werden.

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Ansprechpartnerin: Irene Meingast (Wien)