Der digitale Imfpass – kehrt Österreich zurück zur (neuen) Normalität?

Wie ist die Impfreihenfolge in Österreich geregelt?

Der österreichische Impfplan sieht eine Priorisierung nach Risikogruppen vor und ist in drei Phasen unterteilt:

Phase 1:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
  • Personal im Gesundheitsbereich
  • Personen (unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko

Phase 2:

  • Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren abgestuft nach Alter und gesundheitlichen Risiken
  • Personen unter 65 Jahren mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko
  • Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personal in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • Ausgewählte Beschäftigte mit direktem Personenkontakt

Phase 3:

  • Bewohnerinnen und Bewohner in engen/prekären Wohnverhältnissen
  • Personen mit unbedingt erforderlicher grenzüberschreitender Reisetätigkeit aufgrund familiärer/beruflicher Verpflichtungen
  • Personal in Arbeitsverhältnissen oder Betätigungsfeldern die eine Virusübertragung begünstigen
  • Personal zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Personen mit regelmäßigem Kunden- bzw. Personenkontakt

Die Phase 3 ist mit der Impfung aller Personen in Österreich, die sich impfen lassen möchten, abgeschlossen. Derzeit befindet sich Österreich in Phase 2.

Soll es Sonderrechte für „Geimpfte“ in Österreich geben?

Die österreichische Regierung hat sich lange Zeit gegen jedwede Art von Sonderrechten für immunisierte Personen ausgesprochen. Verfassungsjuristen weisen jedoch seit einiger Zeit darauf hin, dass die rechtliche Grundlage für Sonderrechte spätestens dann gegeben wäre, wenn gesichert ist, dass Impfungen vor Übertragungen schützen. In der Novelle des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes wird nun erstmals angeführt, dass auch eine Impfung ein "Nachweis über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr" sein kann. Das galt bisher ausschließlich für Getestete bzw. auch für Personen, die eine COVID-19-Infektion bereits durchlaufen haben. Mit dieser Novelle, könnten also rein rechtlich demnächst Freiheiten für geimpfte Personen kommen.

Kommt der (digitale) Impfpass in Österreich?

Österreich will einen Impfpass noch vor dem europäischen Modell einführen. Wie kürzlich verkündet wurde, soll dieser bereits ab April 2021 landesweit umgesetzt werden. In einer ersten Phase soll der digitale „Grüne Pass“ aber nur zur Dokumentation von PCR-Tests dienen. In Stufe zwei sollen dann auch Geimpfte und Genesene mittels QR-Code ihre Immunisierung nachweisen können.



Autor: Franz Mittendorfer