Brüssel: Importe von Solarpaneelen aus China – EU führt vorläufige Antidumpingzölle ein

Im Sommer 2012 haben sich mehr als 20 europäische Hersteller von Solarpaneelen und Schlüsselkomponenten zum Ad-hoc-Branchenverband EU ProSun zusammengeschlossen, um den bislang größten Anti-Dumping-Fall der Geschichte der EU über Einfuhren von Solarpaneelen aus China im Wert von EUR 21 Mrd. im Jahr 2011 ins Rollen zu bringen. China ist mit einem Anteil von etwa 65 % an der Weltproduktion der führende Hersteller von Solarpaneelen, wobei die Europäische Union („EU“) Chinas wichtigster Auslandsmarkt ist, für den rund 80 % der chinesischen Exporte bestimmt sind.

Auf Antrag des Branchenverbands EU ProSun hat die Europäische Kommission („Kommission“) nach Vorlage genügender Anscheinsbeweise im September 2012 die Antidumpinguntersuchung von Importen von Solar-Paneelen (und gewissen Komponenten) aus China eingeleitet. Laut Antrag behauptet EU ProSun, dass Solarpaneele aus China zu Preisen auf den europäischen Markt gelangen, die unter dem Marktwert liegen, welcher ihnen einen unfairen Marktvorteil verschafft. Diese Dumpingpreise seien laut den der Kommission vorliegenden Beweisen die Folge von Überkapazitäten am chinesischen Markt.

Die Kommission hat am 4. Juni 2013 einstimmig beschlossen, vorläufige Antidumpingzölle einzuführen. Ab 6. Juni 2013 wird ein Zoll von 11,8 % des Einfuhrpreises auf chinesische Solarpaneele eingehoben, der ab dem 6. August 2013 auf durchschnittlich 47,6 % ansteigt. Diese vorläufigen Zölle gelten grundsätzlich sechs Monate, sofern es nicht zu einer vorherigen Verhandlungslösung mit China kommt und die vorläufigen Zölle ausgesetzt werden können.

Eine offizielle Aussage der chinesischen Regierung zur Einführung von Antidumpingzöllen liegt bereits vor. Quan Chong, stellvertretender internationaler Handelsvertreter des chinesischen Handelsministeriums, warnte in einem Interview mit der Xinhua News Agency vom 25. März 2013 die EU davor, dass die chinesische Regierung alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen würde, um die legitimen Rechte der chinesischen Unternehmen zu schützen, sofern deren Interessen schwer beeinträchtigt würden.

Antidumping-Untersuchungen dürfen nicht protektionistisch sein, sondern alle Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO), darunter die EU und China, müssen die strengen Regeln des WTO-Übereinkommen über Anti-Dumping befolgen, ansonsten gegen jeden Missbrauch von Untersuchungen zu rein politischen Zwecken vor den zuständigen Gerichten und im WTO-Streitbeilegungsverfahren vorgegangen werden kann.

Ergibt sich aus der endgültigen Feststellung durch die Kommission, dass Dumping und eine dadurch verursachte Schädigung vorliegen und im Gemeinschaftsinteresse ein Eingreifen erforderlich ist, so führt der Rat spätestens fünfzehn Monate nach Veröffentlichung der Untersuchungseinleitung im Amtsblatt der EU, somit bis zum 5. Dezember 2013, einen endgültigen Antidumpingzoll ein, der grundsätzlich für fünf Jahre gültig ist.

Autoren:
Christina Hummer (Brüssel, Wien)
Svenja Kutnig (Shanghai, Wien)