Rumänien: Brexit – Was gilt im rumänischen Aufenthalts- und Arbeitsrecht?

Einreise und Aufenthalt

Nach der sogenannten Transition Periode haben diejenigen britischen Staatsbürger die bis zum 31.12.2020 in Rumänien gearbeitet haben und die dies weiterhin tun möchten,  uneingeschränkten Zugang zum rumänischen Arbeitsmarkt auf der Grundlage einer neu beantragten Aufenthaltsberechtigung die gemäß den Regelungen des Withdrawal Agreement ausgestellt wurde.

Geschäftsreisen

Britische Staatsbürger, die nicht unter den Anwendungsbereich des Withdrawal Agreement fallen, können bis zu 90 Tage in einem Zeitraum/Intervall von 180 Tagen ohne Visa nach und in Rumänien reisen. Darunter fallen auch Geschäftsreisen.

Zu beachten ist, dass Reisen in andere EU-Länder, die Teil des Schengenraumes sind, in Rumänien nicht bei den oben erwähnten 90 Tagen in Betracht gezogen werden. Gleiches gilt für den Schengenraum, sodass visafreie Reiseaufenthalte in Rumänien nicht im visafreien Aufenthaltsrecht von 90 Tagen innerhalb des Schengenraums mitberücksichtigt werden.

Erwerbstätigkeit

Abgesehen von den Regelungen des Withdrawal Agreements benötigen britische Staatsbürger in Fällen von Entsendung, Delegierung oder ganz allgemein, um in Rumänien arbeiten zu dürfen/können, eine Arbeitsgenehmigung und ein Visum. Die Beantragung und der Erhalt von Visa erfolgen bei den rumänischen diplomatischen Vertretungen und den Konsulaten von Rumänien. Im Anschluss daran muss eine Arbeitsgenehmigung in Rumänien beantragt werden.