„Transatlantischer Datenschutz“ – EU-US-Datenschutzschild („Privacy Shield“)

Der EuGH hat bekanntlich mit Urteil vom 06.10.2015, C-362/14 im Fall Schrems das bislang geltende Safe-Habor-Abkommen für ungültig erklärt. Nach zweijährigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und dem US-Handelsministerium kam es am 02.02.2016 zu einer politischen Einigung über einen neuen Rahmen für den transatlantischen Austausch von personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken: den EU-US-Datenschutzschild. Dieser sogennante „Privacy Shield“ umfasst ein umfangreiches Konvolut an Unterlagen und hat unmittelbar nach Vorliegen viele Äußerungen in Literatur und Medien hervorgerufen. Doch, was ist Inhalt des EU-US-Privacy-Shield?

Einen kurzen Abriss über die wesentlichen inhaltlichen Aspekte des Abkommens, welches das Vertrauen in den transatlantischen Datenverkehr zwischen den USA und der EU wiederherstellen soll, hat unser Experte für IT- und Datenschutzrecht, RA Dr. Michael M. Pachinger, in der aktuellen Ausgabe der ecolex, Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht, verfasst (abrufbar hier). Bis auf weiteres ist Vorsicht geboten, wenn Sie bzw Ihr Unternehmen Daten in die USA weitergeben. Jeder Datentransfer ist im Einzelnen auf eine valide Rechtsgrundlage zu prüfen.

Autor: Michael M. Pachinger