Was versteht man unter einer stillen Reserve?
Sog. stille Reserven stellen den Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlichen Wert eines Vermögensgegenstandes und dem in der Bilanz dafür angesetzten Wert (Buchwert) dar. Die Veräußerung solcher Vermögensgegenstände zu einem über dem Buchwert übersteigenden Verkaufserlös führt zur Realisierung der stillen Reserve und damit zu einem die Eigenkapitalsituation verbessernden Veräußerungsgewinn. Im Rahmen der Unternehmenssanierung bietet sich daher eine Realisierung stiller Reserven durch Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände als finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahme an. Soweit nicht aus dem Veräußerungsgewinn resultierende Ertragssteuern zu finanzieren sind, steht der Veräußerungserlös zur Tilgung von Verbindlichkeiten und/oder zur Finanzierung zur Verfügung.
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