Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung bedeutet, dass der Schuldner nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens auch von jenen Verbindlichkeiten befreit wird, die im Rahmen des Verfahrens nicht befriedigt wurden.
Als Instrumente zur Erlangung einer Restschuldbefreiung stehen jedem Schuldner derzeit der Sanierungsplan und natürlichen Personen zusätzlich der Zahlungsplan und das Abschöpfungsverfahren zur Verfügung.
Der mit der Restschuldbefreiung verbundene Vermögenseingriff zulasten der Gläubiger wird bei natürlichen Personen damit gerechtfertigt, dass die Gläubiger eine höhere Befriedigung zu erwarten hätten. Nur durch die Aussicht auf Restschuldbefreiung besteht ein Anreiz für den Schuldner, einer offiziellen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
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