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Mietkauf

Was versteht man unter einem Mietkauf?

Beim Mietkauf handelt es sich um einen Mietvertrag, bei welchem dem Mieter vom Vermieter das Recht eingeräumt wird, die Mietsache nach einer gewissen Dauer zu einem vorher bestimmten Preis zu kaufen, wobei der Kauf unter Anrechnung der bereits bezahlten Mieten erfolgt. Vor der Ausübung des Kaufrechts ist auf den Vertrag Mietrecht anwendbar, danach handelt es sich um einen Kaufvertrag, auf den Kaufrecht Anwendung findet. Praktisch häufiger Fall ist es, dass gar kein Optionsrecht vereinbart wird, sondern von Anfang an der Eigentumsübergang mit Zahlung der Schlussrate vereinbart ist, ohne dass es einer Ausübungserklärung bedarf.

Was ist der Unterschied zwischen Mietkauf und Leasing?

Mietkauf ist aus steuerlicher Sicht nicht unbedingt gleichbedeutend mit Leasing, da beim Mietkauf das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer übergeht. Daher ist eine Aktivierung im Anlagevermögen notwendig. Das juristische Eigentum geht hingegen idR erst nach der Zahlung der letzten Rate an den Käufer über. Dies macht den Mietkauf eher mit einer Ratenzahlungsvereinbarung vergleichbar, als mit einem klassischen Leasingvertrag.

 

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