Internationale Rechtsberatung

Sie sind auf der Suche nach einer international tätigen Anwaltskanzlei? SAXINGER steht Ihnen mit internationalen Teams zur Seite und berät sie kompetent, engagiert und mit wertvoller Erfahrung vor Ort. Informieren Sie sich vorab online über verschiedenste Themengebiete des internationalen Wirtschaftsrechts. 


Vertragsgestaltung für Unternehmen

Von der Firmengründung über den Business-Start eines Online-Shops bis zur Aufnahme von Mitarbeitern: Unternehmen haben in der Regel mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen zu tun. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zur Vertragsgestaltung für Unternehmen für Sie zusammengefasst:


Inhaltsübersicht


Was versteht man unter einem Unternehmensvertrag?

Ein Unternehmensvertrag regelt Vertragsverhältnisse zwischen mehreren Parteien und kann für unterschiedliche Zwecke zum Einsatz kommen. Vertragsparteien können sowohl Unternehmen, Selbstständige, Freelancer, aber auch Mitgesellschafter, Investoren, Mitarbeiter, Kunden oder Privatpersonen sein. Bei der Erstellung eines Unternehmensvertrags geht es darum, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen sämtlicher Vertragsparteien zu sorgen.

Unternehmensverträge können bei den Gründungen, im Rahmen einer Finanzierungsrunde, bei der Anstellung von Mitarbeitern oder Änderung der Gesellschaftsstruktur, aber auch bei geänderten Geschäftsabläufen errichtet werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden dabei Sonderformen von Unternehmensverträgen.

 

Wann benötigt man eine Vertragsgestaltung für Unternehmen?

Bereits bei der Gründung müssen sich Unternehmer im Hinblick auf ihre Rechtsform entscheiden: Soll das Unternehmen als Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder etwa als Aktiengesellschaft (AG) geführt werden, ist dafür eine vertragliche Vereinbarung vonnöten.

Im Rahmen einer Finanzierung, bei der ein oder mehrere Investoren an Bord geholt werden, muss ebenso ein Vertrag aufgesetzt werden (Darlehensvertrag, Beteiligungsvertrag).

Wächst das Unternehmen über die Gründer hinaus und sollen Mitarbeiter angestellt werden, braucht es auch hier ein vertragliches Regelwerk (Angestelltenvertrag, Werkvertrag, etc.).

 

Welche unterschiedlichen Vertragsarten gibt es?

Im Rahmen von Rechtsgeschäften gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsarten. Hier finden Sie die gängigsten Verträge im Überblick:

    • Gesellschaftsvertrag: regelt die Gründung, Führung und Struktur des Unternehmens
    • Kaufvertrag: Regelt den Gegenstand des Kaufs bzw. der zu erbringenden Dienstleistung, den Preis, die Übergabe, Garantie- und Gewährleistungsansprüche etc.
    • Arbeitsvertrag: Hier werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers (Zahlung des Lohns) und des Arbeitnehmers (Erbringung der Arbeitsleistung) vertraglich vereinbart.
    • Werkvertrag: Hier wird für die Erbringung einer gewissen Leistung („Werk“) ein fixes Entgelt („Werklohn“) vereinbart.
    • Schenkungsvertrag: Regelt die Umstände, unter denen ein Gegenstand (beweglich, unbeweglich) oder auch Vermögenswerte zu Lebzeiten beider Vertragsparteien verschenkt wird.
    • Miet/Pachtvertrag: Die Dauer des Miet/Pachtverhältnisses, monatliche Kosten und Nebenkosten, Kündigungsrechte (Fristen) und sonstige Rechte werden hier geregelt.
    • Fernabsatzvertrag: Dieser regelt den Kauf von Waren und Dienstleistungen über Fernabsatz (Telefon, online). Hier gelten insbesondere spezielle Rücktrittsrechte. 
       

Was sind die wichtigsten Bestandteile eines Unternehmensvertrags?

Neben den Informationen zum Vertragsinhalt können Unternehmensverträge auch standardisierte Vertragsbedingungen (AGB) enthalten.

  • Informationen zum Vertragsinhalt:

Wer sind die Vertragsparteien, was genau ist der Vertragsgegenstand, wie setzen sich Kosten oder Preise zusammen, ab wann entfaltet der Vertrag seine Gültigkeit, Informationen zur Vertragslaufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Haftungsfragen, anwendbares Recht, etc.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Hier finden sich standardisierte Vertragsbedingungen, die sich nach Vertragsart (Kaufvertrag, Gesellschaftervertrag, Angestelltenvertrag, etc.) sowie nach Branche und Land stark unterscheiden.

 

Welche möglichen Fehler können bei der Vertragsgestaltung passieren?

Jeder Vertrag, insbesondere mündliche, sind fehleranfällig. So kann es im Rahmen einer Vertragserrichtung beispielsweise passieren, dass Vorlagen (oft kostenlose Musterverträge aus dem Internet) übernommen werden, die nicht zu hundert Prozent für das jeweilige Rechtsgeschäft passend sind.

Häufig geht es um die Detailausgestaltung und so kann es gerade bei komplexen Verträgen zu unbedachten Lücken kommen. Sind am Vertrag mehrere Parteien beteiligt, müssen die jeweiligen Rechte und Pflichten der einzelnen Vertragsparteien genau festgelegt werden, damit es nicht zu Unschärfen kommt (wer hat wann welchen Teil des Kaufpreises an wen zu bezahlen, welche Bedingungen gibt es zu berücksichtigen, etc.).

Speziell bei mündlich geschlossenen Verträgen besteht die Gefahr, dass im Streitfall Aussage gegen Aussage steht und die Beweisfunktion eines schriftlichen Vertrags fehlt.

 

Fazit

Unternehmensverträge können in einer Vielzahl von Fällen zur Anwendung kommen und bedürfen einer genauen Prüfung. Wichtig ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Bedürfnissen der beteiligten Vertragsparteien herzustellen, um so ein vertrauenswürdiges Vertragsumfeld zu schaffen. Vorsicht ist bei Mustervorlagen aus dem Internet geboten: Wenngleich sie im Zuge einer Vertragserstellung oft hilfreich sein können und Zeit sparen, bedarf es doch einer genauen Überprüfung der Details, um späteren Konflikten vorzubeugen. Für den Entwurf und die Vertragsgestaltung unterstützt Sie Ihr Anwalt gerne.
 

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zur Vertragsgestaltung

Worauf müssen Unternehmen bei der Vertragsgestaltung achten?

Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr Vertrag den Mindestanforderungen entspricht und ein für beide Vertragsparteien faires Resultat zustande kommt. Achten Sie bei Vorlagen aus dem Internet darauf, für Ihren Vertrag relevante Details hinzuzufügen und vermeiden Sie mögliche Formfehler. In puncto Vertragsrecht und Vertragsgestaltung erweist es sich oft als hilfreich, einen Anwalt zur Konsultation hinzuzuziehen.

Was sollte ein Vertrag zumindest enthalten?

Die Mindestbestandteile eines Vertrags unterscheiden sich natürlich nach Vertragsart (Dienstvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag), doch jeder Vertrag muss mindestens enthalten:

  1. Informationen zum Vertragsinhalt (Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Vertragslaufzeit, etc.)
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als Anlage
  3. Sonstige Bestimmungen (was passiert in dem Fall, dass gewisse Vertragsbedingungen nicht erfüllt werden bzw. werden können etc., Rechtswahl, Gerichtsstand)

 

Rechtliche Beratung zur Vertragsgestaltung für Unternehmen 

Sie möchten mehr über das Thema Vertragsgestaltung für Unternehmen wissen? Unser kompetentes Team berät Sie gerne und unterstützt Sie bei all Ihren Fragen. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf! 

Kontakt aufnehmen >>

Sie haben ein anderes Anliegen im Bereich Bank- und Finanzrecht? Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Bank- und Finanzrechts-Leistungsportfolio.