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Verkehrssicherungspflicht in Österreich: Relevanz und Umsetzung für Unternehmen

Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, deren Wege und Straßen von Dritten genutzt werden, unterliegen einer Verkehrssicherungspflicht. Welche Maßnahmen diese Pflicht konkret umfasst, muss im Einzelfall bzw. anhand der individuellen Gefahrenquelle entschieden werden. Um die Verkehrssicherungspflicht greifbar zu machen, stellen wir Ihnen im folgenden Artikel Beispiele dar und zeigen Ihnen, wie Sie Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht in Ihrem Unternehmen umsetzen können.


Inhalt


Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht

Bei der Verkehrssicherungspflicht handelt es sich um eine allgemeine Rechtspflicht von Eigentümern und Besitzern von Grundstücken, die einen Verkehr für Menschen auf einem Grundstück eröffnen. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Dritte vor Gefahren zu schützen, die von dem Grundstück ausgehen können. Das betrifft einerseits die Absicherung von Gefahrenquellen. Andererseits bezieht sie sich auf die allgemeine Verpflichtung, im (täglichen) Verkehr Rücksicht auf andere zu nehmen. 

Die Sicherheitsmaßnahmen müssen also gewährleisten, dass Dritte auf dem Grundstück keinen Schaden erleiden. Beispielsweise muss ein Baustellenloch umzäunt werden, vereiste Wege bzw. Fahrbahnen gestreut oder totes Holz auf dem Grundstück beseitigt werden. Gefahrenquellen müssen bei der Anwendung der gebotenen Sorgfalt ersichtlich sein. Das bedeutet, dass sich die Verkehrssicherungspflicht nicht auf alle erdenklichen Schadensszenarien bezieht. Besitzer eines Grundstücks sind also nicht verpflichtet, gegen alle herleitbaren Gefahren Maßnahmen zu ergreifen.

Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich aus den geltenden Gesetzen in Österreich ab. Rechtliche Grundlage der Verkehrssicherungspflicht bildet dabei einerseits das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), und zwar:

  • § 1319a ABGB: Regelt die Wegehaftung und legt fest, dass derjenige, der einen Weg unterhält, für Schäden haftet, die durch dessen mangelhaften Zustand verursacht werden.
  • § 1295 ABGB: Behandelt die allgemeine Schadenersatzpflicht sowie Haftungen im Zusammenhang mit Verkehrssicherungsverpflichtungen.

Andererseits die Straßenverkehrsordnung (StVO) hinsichtlich Winterdienst:

  • § 93 StVO: Regelt die Schneeräumpflicht auf Gehsteigen und Gehwegen.

Anwendungsbereiche und Beispiele

Vorab: Die konkrete Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht variiert je nach Einzelfall und erfordert eine Beurteilung, ob die Gefahr bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt seitens der geschädigten Person erkennbar ist. Die Verkehrssicherungspflicht entfällt, wenn Personen sich vor der Gefahr schützen können, weil sie ohne genauere Betrachtung offensichtlich ist. 

Wichtig: Eine Beschilderung im Sinne von "Betreten auf eigene Gefahr" reicht nicht aus, um Eigentümer vor ihrer Verantwortung für die Verkehrssicherheit zu entbinden.

Winterdienst

Grundstücksbesitzer sind laut Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, die wichtigsten Wege (also Zugänge zum Gebäude, aber auch Zugänge zu Stellplätzen oder Abfalltonnen) zu sichern. Im Winter gehören dazu:

  • Befreiung der Wege von Schnee und Eis
  • Streuen der Wege mit geeignetem Streugut
  • Entfernen von Eiszapfen (beispielsweise an Dachrinnen)
  • Vermeidung und Absicherung von Dachlawinen

Wege und Straßen

Wege nach § 1319a des ABGB sind öffentliche Verkehrsflächen aller Art wie z.B. eine von jeder Person nutzbare Privatstraße. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Weg künstlich angelegt oder im Laufe der Zeit durch regelmäßige Nutzung entstanden ist.

Jede Person, die den Weg nutzt, muss vor Gefahren geschützt werden, die durch den Zustand des Wegs entstehen können. Das umfasst:

  • Beseitigung von Stolperfallen wie tiefe Löcher, Steine oder Laub u.Ä.
  • Ausreichende Beleuchtung
  • Überprüfung absturzgefährdeter Elemente (beispielsweise Felswände) oder Bäume (beispielsweise auf Standsicherheit)

Bei Straßen gilt ferner:

  • Mögliche Gefahren, die für Nutzer nicht sofort abschätzbar sind, müssen gekennzeichnet werden. Beispielsweise muss bei Brücken und Unterführungen die Durchfahrtshöhe klar gekennzeichnet sein.

Baustellen

Bauherren, aber auch ausführende Unternehmen, Baustellenkoordinatoren besitzen eine Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Absicherung für Passanten, aber auch für alle Personen, die das Grundstück per Erlaubnis betreten (wie beispielsweise Handwerker oder Zulieferer). 

Zudem gilt die Verkehrssicherungspflicht nicht nur während der Bauphase, sondern auch für den Zeitraum davor und danach, wenn etwa provisorische Einrichtungen oder Baustellenelemente den normalen Verkehrsfluss beeinträchtigen könnten.

Dach und Fassade

Gebäude müssen auf Gefahrenquellen wie beispielsweise lockere Dachziegel oder lockere Teile der Fassade untersucht werden. Grundstücksbesitzer müssen vor allem hinsichtlich Unwetter bzw. Stürmen Vorkehrungen treffen.

Haftung und Konsequenzen

Welche konkreten Maßnahmen zur Einhaltung einer Verkehrssicherungspflicht von Grundstücksbesitzern einzuhalten sind, bestimmt der Einzelfall. Kommt es bei Dritten zu Schäden oder Verletzungen, werden folgende Faktoren untersucht:

  • Bedingung für das Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht ist zunächst einmal, dass der Grundstücksbesitzer eine Gefahrenquelle geschaffen hat bzw. dass diese ihm zurechenbar ist. 
  • Außerdem ist zu prüfen, welche Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung seitens des Grundstücksbesitzers möglich und zumutbar waren. 

Beweislast

Will die geschädigte Person den Grundstücksbesitzer zur Haftung bringen, muss sie den Schaden und die Kausalität nachweisen. Ferner muss sie einen – ein rechtswidriges Verhalten indizierenden – objektiv rechtswidrigen Zustand nachweisen. Der Grundstücksbesitzer muss hingegen nachweisen, dass er die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat.

Beispiel:

  • Ein Passant rutscht auf einer vereisten Straße aus und verletzt sich. Der Gehweg gehört zu einem Geschäft, das für die Sicherung des Weges verantwortlich ist. Der geschädigte Passant wirft dem Geschäft vor, den Weg nicht ausreichend gestreut zu haben.
  • Das Geschäft erwidert, dass es gestreut und Schnee entfernt hat. Es plädiert, dass es für den Schaden nicht verantwortlich ist.
  • Hier kann die Beweislast relevant sein. Gemäß dem Verkehrssicherungsrecht müsste nun der Geschäftsinhaber nachweisen, angemessene Maßnahmen ergriffen zu haben, um den Gehweg sicher zu halten – also, dass er den Weg ausreichend gestreut und Schnee entfernt hat.

Haftungsansprüche und Schadenersatz

Eine Haftung für Grundstücksbesitzer liegt dann vor, wenn offensichtliche Anzeichen für eine drohende Gefahr missachtet wurden. Tritt dies ein, hat die geschädigte Person das Recht auf Schadenersatz und unter Umständen Schmerzensgeld.

Zurück zum genannten Beispiel:

  • Kann also der Geschäftsinhaber nicht beweisen, dass er den Weg ausreichend gestreut hat, muss er Schadenersatz gegenüber der geschädigten Person leisten.

Andere Fälle, in denen von Besitzern des Grundstücks Schadenersatz geleistet werden muss, sind beispielsweise:

  • fehlende Warnschilder oder Absperrungen bei Baustellen, wodurch es zu einem Unfall von Dritten kommt,
  • wenn Verkehrseinrichtungen wie Brücken oder Tunnel nicht sicherheitsgerecht instandgehalten werden und es zu Schäden kommt,
  • wenn Straßen oder Gehwege nicht angemessen instandgehalten, beispielsweise totes Holz nicht entfernt wird und dadurch Dritte verletzt werden

Risikomanagement und Prävention in der Verkehrssicherheit

Unternehmen, die ein Grundstück besitzen, sind verkehrssicherungspflichtig und sollten strukturiert Maßnahmen ergreifen, um dieser Pflicht nachzukommen. Je nach Größe und Komplexität des Grundstückes bzw. der von Dritten nutzbaren Wege sind unterschiedliche Maßnahmen und Methoden zur Implementierung sinnvoll.

Maßnahmen, um Risiken im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht zu minimieren, sind beispielsweise:

  • Regelmäßige Inspektionen und Wartung von Verkehrsbereichen und Sicherstellung, dass alle relevanten Einrichtungen und Wege in sicherem Zustand sind.
  • Nutzung technologischer Lösungen wie Überwachungssysteme oder Sensoren, die dazu beitragen, potenzielle Gefahren zu identifizieren und rechtzeitig darauf zu reagieren.
  • Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen und deren regelmäßige Aktualisierung kann im Falle von Haftungsfragen als Beweismittel dienen.

Um all diese Maßnahmen kontinuierlich umzusetzen, empfiehlt sich die Implementierung eines Managements für die Risiken. Unternehmen können beispielsweise folgendes tun:

  • Risikobewertung und Präventivplanung, um potenzielle Gefahrenquellen im Verkehrsbereich zu identifizieren.
  • Sicherheitsrichtlinien einführen und Schulungen abhalten, um das Bewusstsein des Personals für potenzielle Gefahren zu schärfen und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter angemessen auf Verkehrssicherungsfragen vorbereitet sind.
  • Auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen und Ressourcen bereitstellen, um die Zumutbarkeit zu gewährleisten. Insbesondere beim Winterdienst.
  • Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen: Im öffentlichen Raum kann es zu Änderungen kommen (beispielsweise durch Straßensperren oder Umbauten etc.). Dementsprechend müssen Besitzer eines Grundstücks ihre Sicherheitsbedingungen anpassen. 
  • Übertragung von Aufgaben an Dritte, wenn die Verkehrssicherung zu komplex wird, wie beispielsweise beim Winterdienst.
  • Einbindung von Fachpersonal kann bei großen oder komplexen Verkehrsanlagen oder besonderen Risiken ebenfalls sinnvoll sein. Ingenieure oder Experten können dabei helfen, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln.
  • Genaue Dokumentation von Verträgen und Übertragungen ist notwendig und besonders bei Haftungsfragen relevant.
  • Einführung eines kontinuierlichen Monitorings zur Kontrolle der Ausführung aller Maßnahmen hinsichtlich der Sicherung. 

Fazit – Expertenrat oft sinnvoll bei der Identifizierung von Gefahrenquellen

Da sich die konkrete Verkehrssicherungspflicht stets aus den individuellen Fällen ergibt, benötigt es eine klare Einordnung der vorliegenden Gefahrenquelle. Grundstücksbesitzer (oftmals Unternehmen) sollten dafür die möglichen Risiken erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Hier ist fachliche Hilfe und rechtlicher Beistand sinnvoll, um Sicherheitslücken zu schließen. Besonders in komplexen Branchen ist eine solche Zusammenarbeit erstrebenswert, um der sozialen Verantwortung gerecht zu werden. 

Ferner ist die Implementierung eines effektiven Risikomanagements relevant. Ein ständiges Monitoring der Risiken und die gewissenhafte Dokumentation aller Maßnahmen beugen im Schadensfall möglichen Haftungsverpflichtungen vor.

Rechtliche Beratung zur Verkehrssicherungspflicht

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ein Unternehmen seine Verkehrssicherungspflichten effektiv erfüllen?

Langfristig empfiehlt es sich für Unternehmen, ein Management zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten zu implementieren. Dazu gehören die Einführung von internen Sicherheitsrichtlinien, Schulungen der Mitarbeitenden und die Überwachung aller notwendigen Maßnahmen. Bei komplexeren Aufgaben kann auch die Aufgabenübertragung an Dritte (wie den Winterdienst) oder die Zusammenarbeit mit Experten sinnvoll sein, um Konzepte der Verkehrssicherung zu entwickeln.

Welche Rolle spielt die Dokumentation bei der Verkehrssicherungspflicht?

Sämtliche Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht sollten dokumentiert werden. Im Schadensfall muss die geschädigte Person den Schaden und einen objektiv rechtswidrigen Zustand nachweisen. Der Grundstücksbesitzer muss anschließend darlegen und beweisen, dass er die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. Eine sorgfältige Dokumentation kann daher entscheidend dazu beitragen, Haftungsansprüche abzuwehren.

Inwieweit beeinflussen Änderungen im öffentlichen Raum die Verkehrssicherungspflicht von angrenzenden Unternehmen?

Änderungen im öffentlichen Raum wie Straßensperren, Anpassungen der Stadtplanung oder Umbauarbeiten können Einfluss auf die Verkehrssicherungspflicht von Unternehmen nehmen. Die Änderungen wirken sich auf die Sicherheitsanforderungen aus. Es ist ratsam, die Umstände kontinuierlich auf Änderungen hin zu überwachen und mit den örtlichen Behörden zusammenzuarbeiten.

Wie werden Verkehrssicherungspflichten in unterschiedlichen Branchen gehandhabt?

Verkehrssicherungspflichten müssen grundlegend im Einzelfall betrachtet werden. Wie die Bestimmungen konkret aussehen, ergibt sich aus der Gefahrenquelle. Bei Bauarbeiten müssen beispielsweise Baustellen entsprechend abgesperrt sein, bei frisch gewischten Böden reicht eine Beschilderung. Für Unternehmen ist es maßgeblich, branchenspezifische Vorschriften und bewährte Verfahren zu kennen und umzusetzen.