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Kooperationsvertrag - Infos & Erklärung

Ein Kooperationsvertrag regelt die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen von Vertragsparteien, die sich im Rahmen eines Projekts oder Auftrags zur Zusammenarbeit entschließen. Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten Fragen zum Kooperationsvertrag für Sie zusammengefasst:


Inhaltsverzeichnis


Was ist ein Kooperationsvertrag?

Der Kooperationsvertrag ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag. Das bedeutet, dass für beide Vertragsparteien Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag heraus entstehen. Ähnlich sieht es bei einem Kauf- oder Mietvertrag, bei einem Darlehensvertrag oder einem Dienstvertrag aus – auch hier verpflichten sich beide Parteien, eine gewisse Leistung zu erbringen. 

Bei einem Kooperationsvertrag im Speziellen geht es darum, dass sich zwei oder mehrere Vertragspartner darauf einigen, für ein Projekt oder im Rahmen eines Unternehmens auf längere Zeit unter gewissen Voraussetzungen zusammenzuarbeiten. Kooperationen können als Netzwerke, Plattformen, Gemeinschaften, Partnerschaften oder Arbeitsgemeinschaften tituliert werden. 

Welchen Zweck erfüllt ein Kooperationsvertrag? 

Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit mehrerer Personen. Dazu zählen organisatorische, rechtliche und finanzielle Aspekte der Kooperation. Damit die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert und ein rechtlicher Rahmen gewährleistet wird, ist ein Kooperationsvertrag notwendig, der die wichtigsten Aufgaben der Beteiligten festhält und außerdem regelt, was bei Nicht-Einhaltung der Verpflichtungen geschieht. 

Was sind die wesentlichen Bestandteile eines Kooperationsvertrags?

Wenngleich es für einen Kooperationsvertrag keine rechtlichen Bestimmungen gibt und dieser frei vereinbart werden kann, sollte er jedenfalls folgende Bestandteile enthalten: 

  • Präambel Kooperationsvertrag:
    Die Absichtserklärung hält den Sinn und Zweck sowie das Motiv für die Kooperation fest.

  • Formale Angaben: 
    Name, Anschrift und Geburtsdaten der Kooperationspartner.

  • Zweck der Kooperation:
    Welche Ziele mit der Kooperation erreicht werden sollen, um Klarheit über die Erwartungen an die Kooperation zu schaffen. 

  • Aufgaben: 
    Hier wird festgelegt, welcher Kooperationspartner für die Erfüllung welcher Leistung zuständig ist und welche Rechte und Pflichten mit der Tätigkeit einhergehen. Ebenso festgelegt wird hier, wer die Kooperation nach außen vertritt (etwa gegenüber Lieferanten, Banken, Geschäftspartnern) und welche Informations- und Kontrollrechte die einzelnen Partner haben. 

  • Rechtsform der Kooperation:
    Wird für die Kooperation eine GmbH, eine KG oder eine OG gegründet? Davon abhängig sind zahlreiche Formalitäten, wie etwa die Art der Buchführung, die Zusammensetzung der Geschäftsführung, die Benennung der Kooperation, etc. 

  • Finanzielle Aspekte:
    Hier wird die Höhe der einzubringenden Finanzmittel definiert sowie die Verteilung der generierten Gewinne. Ebenso muss geregelt werden, wie mit etwaigen Verlusten umgegangen wird und wie im Rahmen des Kooperationsvertrags Vergütungen der Kooperationspartner gehandhabt werden. 

  • Rechtlicher Rahmen: 
    Punkte wie Haftung, Wettbewerbsverbot, Beendigung des Vertrags sowie die Salvatorische Klausel fließen hier ein. 

Welche weiteren formalen Angaben sollten im Kooperationsvertrag enthalten sein? 

Neben den oben genannten wichtigsten Kriterien sollten auch weitere Punkte im Detail festgehalten werden:

  • Zeitliche Befristung:
    Soll die Kooperation zeitlich befristet oder unbefristet sein? Läuft sie bei einer Befristung automatisch aus oder ist dafür das Erreichen eines gewissen Ziels erforderlich?

  • Regelungen zum Ausscheiden eines Kooperationspartners:
    Wie wird der Fall gehandhabt, dass ein Kooperationspartner frühzeitig aus der Kooperation aussteigen möchte? Was geschieht im Todesfall eines Partners? Austrittsbedingungen und Ausschlussgründe sowie Kündigungsfristen und Abfindungszahlungen werden hier definiert. 

  • Nicht-Erfüllung der Leistungen:
    Für den Fall, dass ein Kooperationspartner seine Leistungen nicht frist- oder vertragsgerecht erfüllt, haben die anderen Kooperationspartner das Recht, vom Kooperationsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz vom Schuldner zu verlangen. 

  • Datenschutz Kooperationsvertrag:
    Hier können Richtlinien zum Datenschutz für Kooperationspartner sowie Vertragspartner und Interessenten festgehalten werden. 

Was muss beim Aufsetzen eines Kooperationsvertrags beachtet werden? 

Der Kooperationsvertrag kann von den Vertragspartnern selbst oder mit der Unterstützung eines Anwalts aufgesetzt werden. Im Internet finden sich auf vielen Seiten Kooperationsvertrags Muster zum Download. Wichtig ist vorab, sich über die Art der Kooperation zu einigen: Handelt es sich um eine projektbezogene Kooperation, eine Vertriebspartnerschaft, eine formlose Kooperation (Netzwerk) oder um eine finanzielle Kooperation? Darüber hinaus muss allen Vertragsparteien klar sein, welche Rechte und Pflichten sie durch die Kooperation eingehen und wie der finanzielle Rahmen ausgestaltet werden soll. Außerdem sollten unbedingt Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, dass ein Partner frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte (oder zum Ausstieg gezwungen werden kann) und wie im Todesfall eines Partners mit der Kooperation umgegangen wird. 

Was passiert bei Verletzung oder Nichteinhaltung des Vertrags?

Missachtet ein Vertragspartner seine Leistungspflicht, können die anderen Vertragspartner den Kooperationsvertrag kündigen und Schadenersatz vom Schädiger fordern

Rechtliche Beratung zum Kooperationsvertrag

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