Internationale Rechtsberatung

Sie sind auf der Suche nach einer international tätigen Anwaltskanzlei? SCWP Schindhelm steht Ihnen mit internationalen Teams zur Seite und berät sie kompetent, engagiert und mit wertvoller Erfahrung vor Ort. Informieren Sie sich vorab online über verschiedenste Themengebiete des internationalen Wirtschaftsrechts. 


Factoring: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Beim Factoring handelt es sich um den Verkauf von ausständigen Forderungen an Dritte. Diese Art der Zwischenfinanzierung ist besonders bei mittelständischen Unternehmen sehr beliebt. Factoring erhöht die Liquidität Ihres Unternehmens und erlaubt Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, während sich andere um Ihr Debitoren-Management kümmern. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Fragen zum Thema Factoring für Sie zusammengefasst:

Was versteht man unter Factoring?

Factoring wird häufig als eine Art Finanzierungsform gesehen, um kurzfristig die Liquidität im Unternehmen zu erhöhen. Konkret werden dabei offene Forderungen, die das Unternehmen gegen Kunden hat, an externe Factoring-Unternehmen weiterverkauft. Alle Einzelheiten werden im Factoring-Vertrag festgehalten. Das Factoring-Unternehmen (auch „Factor“ genannt) bezahlt Ihre Forderungen und wird gegenüber Ihrem Kunden („Debitor“) selbst zum Gläubiger. In vielen mittelständischen Unternehmen ist diese Form der Forderungsweitergabe ein gängiges Mittel, um Liquidität zu garantieren, den Forderungsbestand zu minimieren und so gebundenes Kapital zu reduzieren. Factoring wird auch als „umsatzkongruente Finanzierungsform“ bezeichnet, da getätigte Umsätze beinahe sofort zur Verfügung gestellt werden – ohne auf tatsächliche Bezahlung durch den Schuldner warten zu müssen. So können etwaige Liquiditätsengpässe vermieden und betriebsnotwendige Zahlungen ohne eine anderweitige Art der Zwischenfinanzierung getätigt werden.

Factoring entspricht keiner Kreditvergabe und hat somit zum Vorteil, weniger strengen Auflagen zu unterliegen. Es gibt weltweit mehrere Anbieter am Factoring-Markt, die sich in puncto Kosten, Zinssätzen und Konditionen unterscheiden. Auch haben sich manche Factoring-Anbieter auf gewisse Branchen spezialisiert und können dadurch maßgeschneiderte Angebote an ihre Zielgruppen anbieten.

Welche Arten von Factoring gibt es?

Am Factoring-Markt werden viele verschiedene Arten von Factoring angeboten. In der Praxis unterscheidet man primär zwischen den folgenden:

  • Full Service Factoring (auch: „Full Factoring”): Hier wird das gesamte Debitorenmanagement an das Factoring-Unternehmen ausgelagert; der Factor übernimmt somit auch das Mahnwesen und das Inkasso. Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko.
  • Echtes Factoring: Beim echten Factoring kauft der Factor Forderungen an und übernimmt zugleich das Ausfallrisiko, falls die Forderungen vom Debitor nicht bezahlt werden können (Delkredere). Hierfür fällt eine eigene Gebühr an („Delkredere-Gebühr“), die in manchen Fällen auch direkt in der Factoring-Gebühr enthalten sein kann.
  • Unechtes Factoring: Anders als beim echten Factoring haftet hier der Factor nicht bei uneinbringlichen Forderungen; dieses sogenannte „Delkredere-Risiko“, also das Risiko des Zahlungsausfalls, bleibt beim Gläubiger.
  • Ausschnittsfactoring: Bei dieser Factoring-Art entscheidet das Unternehmen selbst, welche Forderungen an den Factor abgetreten werden sollen und welche nicht. Er übergibt somit nicht das gesamte Forderungsmanagement an einen Factoring-Anbieter, sondern wählt aus, welche Kundenforderungen er auslagern möchte. 
  • Reverse Factoring: Diese Art des Factorings wird auch häufig als Einkaufs- oder Lieferantenfinanzierung bezeichnet; es handelt sich um eine Art „umgekehrtes“ Factoring, da hier Lieferanten vom Factor bezahlt werden – und nicht vom Abnehmer. Eingekaufte Waren werden somit vorfinanziert.
  • Offenes und stilles Factoring: Beim offenen Factoring (auch: „Notification Factoring“) wird der Debitor über die Auslagerung der Forderung an einen externen Factor informiert; beim stillen Factoring ist dies nicht der Fall. Im deutschsprachigen Raum hat sich das offene Factoring durchgesetzt, das stille Factoring kommt hier kaum zur Anwendung.

Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Factoring-Arten, wie beispielsweise das Fälligkeits-Factoring (Factor bezahlt erst dann an das Unternehmen, wenn er selbst die Zahlung durch den Kunden erhalten hat), das Export und das Import Factoring (bei grenzüberschreitenden Forderungen), das B2C-Factoring (Forderungsmanagement von Privatkunden), das Inhouse-Factoring (Debitorenmanagement wird erst ab 2. Mahnung an Factor übergeben), und viele mehr.

Welche Funktionen erfüllt das Factoring?

Im Großen und Ganzen lassen sich beim Factoring drei Funktionen unterscheiden:

  1. Finanzierungsfunktion: Das Factoring dient dem Zweck, kurzfristig finanzielle Mittel herbeizuschaffen, die in Form von Forderungen gebunden sind. Ähnlich wie bei einer Kreditaufnahme findet hier eine Art der Fremdfinanzierung statt; beim Factoring werden lediglich offene Forderungen für Leistungen, die das Unternehmen erbracht hat, frühzeitig gedeckt. Das Unternehmen kann somit Investitionen tätigen, ohne auf die tatsächliche Bezahlung der offenen Forderungenwarten zu müssen.
  2. Schutz vor Forderungsausfall: Sobald die Forderung – nach vorab erfolgter Bonitätsprüfung und Unterzeichnung eines Factoring-Vertrags – vom Factoring-Unternehmen übernommen wurde, obliegt diesem auch die Einbringung der Forderung sowie das gesamte Debitorenmanagement. Das Risiko geht somit vom ursprünglichen Unternehmen auf den Factor über. Dies wird auch „Delkrederefunktion“ genannt, also der Schutz vor Forderungsausfall.
  3. Dienstleistungsfunktion: Da mit dem Kauf bzw. Verkauf der Forderung auch die damit einhergehenden Aufgaben, also das Debitorenmanagement, auf den Factor übergehen, schafft sich das Unternehmen freie Ressourcen und entlastet seine Buchhaltungsabteilung. Wenngleich die Rechnungen vom Unternehmen ausgestellt werden müssen, muss dieses sich nicht mit Mahn- und Inkassowesen beschäftigen. Der Factor übernimmt hier also eine Dienstleistungsfunktion für das Unternehmen.

Wie ist der Ablauf beim Factoring?

Der Ablauf beim Factoring ist relativ einfach:

  1. Das Unternehmen erbringt die versprochene Leistung an seinen Kunden und stellt ihm dafür eine Rechnung aus. Wichtig ist dabei die Verität: Die Forderung muss real und somit abtretbar sein.
  2. Zeitgleich übermittelt das Unternehmen eine Kopie der Rechnung an das Factoring-Unternehmen (auch „Factor“ genannt).
  3. Der Factor überprüft die Rechnung und prüft die Bonität des Kunden (= Debitor).
  4. Bestehen aus seiner Sicht keine Bedenken, kauft er dem Unternehmen die Rechnung ab und wird somit zum Gläubiger. Er übernimmt damit auch das Debitorenmanagement. 
  5. Der Factor bezahlt die Rechnungssumme abzüglich eines Sicherheitsbehalts (10 – 20 % des Forderungsbetrags) umgehend an den ursprünglichen Gläubiger bzw. den Leistungserbringer.
  6. Der Kunde, der die ursprüngliche Rechnung erhalten hat, bezahlt diese an den Factor – nicht an das Unternehmen, das für ihn eine Leistung erbracht hat.
  7. Hat der Factor die ausständige Summe vom Schuldner erhalten, bezahlt er den zuvor einbehaltenen Sicherheitsbetrag an den Leistungserbringer.
  8. Der Factor stellt dem Unternehmen eine Rechnung für seine erbrachten Leistungen aus.

Welche Kosten bringt Factoring mit sich?

Natürlich bringt der Forderungsverkauf auch Kosten mit sich. Die Kalkulation der Kosten unterscheiden sich je nach Factoring-Unternehmen, hängt jedoch sehr stark von mehreren Faktoren wie der Anzahl der Debitoren, deren Bonität, dem Jahresumsatz des Unternehmens sowie der durchschnittlichen Rechnungshöhe, etc. ab.

Die Kosten für das Factoring setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Factoringgebühr: Hier enthalten sind die Kosten für das Debitoren-Management (Mahn- & Inkassowesen); die Höhe der Gebühr richtet sich unter anderem nach dem zu finanzierenden Jahresumsatz und dem Bonitätsrisiko des Unternehmens.
  • Zinssatz: Abhängig von der Höhe und Laufzeit der Forderungen sowie der Bonität des Factoringnehmers unterscheidet sich der Zinssatz.
  • Prüfgebühr: Für die Bonitätsprüfung der Debitoren fallen ebenso Kosten an, die sich in der Regel zwischen 5 EUR und 40 EUR bewegen.
  • Delkrederegebühr: Diese kann separat anfallen oder bereits in der Factoringgebühr enthalten sein. Sie fällt für die Versicherung gegen Uneinbringlichkeit von Forderungen (Delkredere) an.

Was sind die Vor- und Nachteile beim Factoring?

Wenngleich Factoring auch einige Risiken mit sich bringt, überwiegen für viele Unternehmen die Vorteile:

  • Steigerung der Liquidität: Durch die Reduzierung der Außenstände werden liquide Mittel sofort verfügbar, das Unternehmen muss nicht auf verspätete Zahlungseingänge seiner Kunden warten, sondern erhält vom Factor sofort sein Geld. Dies kann das Unternehmen wiederum gewinnbringend anlegen oder anderweitige Projekte finanzieren.
  • Schutz vor Forderungsausfall (nur bei Delkredere-Vereinbarungen): Indem der Factor die gesamte Forderung übernimmt, bleibt auch das Ausfallrisiko bei ihm. Das Unternehmen muss sich somit nicht um Zahlungsausfälle seiner Kunden Sorgen machen, bezahlt für diese Risikoabtretung allerdings eine Gebühr an den Factor, der dafür wiederum eine Versicherung abschließen kann.
  • Geringe Zugangsbarrieren: Anders als bei der Aufnahme eines Kredits ist der Abschluss eines Factoring-Vertrags mit wenig bürokratischen Hürden verbunden. Der Factor wird selbstverständlich eine Bonitätsprüfung seiner Kunden vornehmen; jedoch sind die Auflagen weitaus weniger streng als im Bankwesen (Basel II et al.).
  • Fokussierung auf Kernkompetenzen: Durch die Auslagerung des Debitorenmanagements, das viel Wissen benötigt und Ressourcen bindet, kann sich das Unternehmen auf seine Kernkompetenzen konzentrieren und muss sich nicht mit Inkasso und Mahnwesen abmühen.
  • Bilanzverkürzung: Verkaufte Forderungen verschwinden aus der Bilanz, was die Bonität des Unternehmens deutlich verbessert.

Auf der anderen Seite birgt Factoring auch einige Gefahren und Nachteile mit sich:

  • Kosten: Diese sind nicht zu unterschätzen, bewegen sie sich doch je nach Factoring-Anbieter zwischen 0,6 und 2,5 % der Forderungssumme. Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab (Bonität des Unternehmens sowie des Debitors, Forderungssumme pro Jahr, etc.)
  • Nicht für alle Branchen geeignet: Während für viele Industriebetriebe oder auch Großhandelsunternehmen Factoring durchaus sinnvoll sein kann, sieht es bei Dienstleistungsanbietern und Einzelhändlern oft anders aus:  Nicht viele Factoring-Unternehmen sind bereit, Forderungen gegen Privatkunden zu übernehmen; sie bevorzugen den Geschäftskundenbereich, da hier meist geringere Zahlungsausfälle zu erwarten sind. Im Bereich der Dienstleistungen ist das Factoring schwierig, da sich die Leistungen häufig sehr stark unterscheiden und nicht immer genau definiert sind.

Factoring vs Forfaitierung: Welche Unterschiede gibt es?

Forfaitierung, oder auch die „Delkrederefunktion“ beim Factoring, schließt es aus, bei uneinbringlichen Forderungen auf den Verkäufer der Forderung zurückzugreifen. Um dieses Risiko mit zu übernehmen, stellt der Factor dem Unternehmen eine Gebühr in Rechnung (Delkredere-Gebühr). Diese Risikoübernahme ist nicht immer automatisch der Fall beim Factoring; manche Factoring-Unternehmen schließen die Delkrederefunktion vertraglich aus, und der Kreditor haftet bei Zahlungsausfällen seines Kunden.

Im Unterschied zum Factoring, das meist für mittelgroße Rechnungsbeträge zum Einsatz kommt, wird Forfaitierung bei kapitalintensiveren Transaktionen eingesetzt. Factoring ist zudem eher zukunftsorientiert: Es handelt sich meist um künftige, bei Vertragsabschluss noch nicht ganz konkrete Forderungen. Forfaitierung hingegen kommt bei konkreten, bereits existierenden Leistungen zur Anwendung. Auch unterscheiden sich die beiden in ihrer Laufzeit: Factoring-Verträge haben meist eine  kurze Laufzeit bzw. beziehen sich auf kurzfristige Forderungen; bei der Forfaitierung handelt es sich zumeist um Verträge mit einer langen Laufzeit (bis zu zehn Jahre).

Fazit

Factoring, also das Auslagern bzw. der Verkauf von Forderungen an professionelle Factoring-Unternehmen, kann gerade mittelständischen Unternehmen helfen, kurzfristig und unbürokratisch ihre Liquidität zu steigern und mögliche Zahlungsengpässe zu vermeiden. Darüber hinaus schafft die Auslagerung des Debitorenmanagements freie Ressourcen im Unternehmen und kann somit dabei helfen, sich auf die Kernkompetenzen zu konzentrieren und zeitaufwändige Tätigkeiten wie das Mahnwesen und Inkasso an Externe abzutreten. Ob Factoring für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu prüfen, da es nicht für jede Forderungsart von Vorteil ist. Auch spielen die anfallenden Kosten für das Factoring eine entscheidende Rolle und sollten nicht unterschätzt werden. 

Rechtliche Beratung zum Factoring

Sie möchten mehr zum Thema Factoring wissen? Unser kompetentes Team berät Sie gerne und unterstützt Sie bei all Ihren Fragen. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf! 

Kontakt aufnehmen >>

Sie haben ein anderes Anliegen im Bereich Bank- und Finanzrecht? Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Bank- & Finanzrecht-Leistungsportfolio.


Bitte beachten Sie: Die oa. Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen nur zur ersten Information und Orientierung. Eine eingehende Beratung wird durch sie nicht ersetzt. Für eine solche stehen wir gerne zur Verfügung.