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Betriebsanlagen in Österreich: Eine rechtliche Übersicht für Unternehmen

Für ein Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen müssen Unternehmen sämtliche rechtliche Verordnungen beachten. Wir zeigen, welche Rahmenbedingungen einzuhalten sind, wie Sie eine Bewilligung beantragen und was Sie bei Überprüfungen und Änderungen der Betriebsanlage berücksichtigen müssen.


Inhaltsübersicht


Definition und Klassifizierung gewerblicher Betriebsanlagen

Unter Betriebsanlagen werden alle Gebäude (Räume, Flächen, Einrichtungen) verstanden, in denen ein Gewerbe ausgeübt wird. Dabei handelt es sich um einen fixen Ort, an dem regelmäßig gewerblichen Tätigkeiten nachgegangen wird. 

Gewerbliche Betriebsanlagen in Österreich sind unter folgenden Umständen genehmigungspflichtig:

  • Das Leben oder die Gesundheit von Betreibern, Kunden oder Nachbarn kann gefährdet werden 
  • Gewässer können verschmutzt werden 
  • Nachbarn können mit Belästigungen etwa durch Geruch, Lärm oder Staub beeinträchtigt werden
  • Das Eigentum der Nachbarn kann beeinträchtigt oder deren Rechte eingeschränkt werden
  • Die Verkehrssicherheit in der Umgebung kann etwa durch Lieferverkehr gestört werden
  • Öffentliche Einrichtungen können beeinträchtigt werden (Schulen, Krankenhäuser etc.)

Trifft keiner dieser Punkte auf einen Betrieb zu, gehen also von der Betriebsanlage keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die Schutzinteressen aus, ist er in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Dennoch müssen diese Betriebe Arbeitnehmerschutzbestimmungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung befolgen. Nicht-genehmigungspflichtige Betriebsanlagen sind beispielsweise:

  • Bürobetriebe bis zu einer Größe von 400 m²
  • Friseure, Kosmetiksalons etc.
  • Optiker
  • Kleine Handelsbetriebe bis zu 200 m²
  • Floristen
  • Fitnessstudios 

Rechtliche Grundlagen für Betriebsanlagen

Unternehmen müssen folgende Rechtsgrundlagen bei Planung, Bau und Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage berücksichtigen:

Bau- und Umweltrechtliche Anforderungen an Betriebsanlagen

Nebst den genannten rechtlichen Grundlagen sind außerdem baurechtliche sowie umweltrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Diese umfassen:

Betriebsanlagenbewilligung: Ein Schritt-für-Schritt-Prozess

Sobald eine Genehmigung für eine Betriebsanlage notwendig ist, müssen Unternehmen einen Antrag stellen. Der Antrag ist an die zuständige Behörde zu richten. Das ist je nach Standort der Stadtmagistrat, die Bezirkshauptmannschaft oder im Fall von Wien das Bezirksamt. Der Antrag umfasst:

  • Betriebsbeschreibung mit Auflistung aller Maschinen und Geräte, die eingesetzt werden
  • Bauplan und Skizzen
  • Abfallwirtschaftskonzept
  • Aufstellung der bei der Arbeit entstehenden Abgase
  • Namen und Adressen des Grundstückseigentümers sowie der Nachbarn

Dabei wird in ordentliche Genehmigungsverfahren (beispielsweise bei Raffinerien und Eisenwerken) sowie vereinfachten Genehmigungsverfahren (beispielsweise kleinere Werkstätten, Gastronomiebetriebe) unterschieden. 

Die zuständige Stelle prüft den Antrag und trifft nach spätestens drei Monaten eine Entscheidung. Während eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens dürfen Nachbarn von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen (mit einer Frist von drei Wochen). Sollten Nachbarn darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nicht vorliegen, wird dies von der Behörde berücksichtigt. Infolgedessen kann die Behörde entsprechende Anpassungen vom Unternehmen fordern und Auflagen, die berücksichtigt werden müssen, erteilen.

Bestehende Betriebsanlagen und Änderungsverfahren

Gewerbliche Betriebsanlagen sind zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet. Darüber hinaus müssen Sie geplante Änderungen genehmigen lassen.

  • Überprüfungen: Die Einhaltungen gesetzlicher Verpflichtungen und Auflagen des Genehmigungsscheins müssen regelmäßig überprüft werden. Das kann vom Unternehmen selbst oder durch fachkundiges Personal erfolgen.
    • Frist bei im ordentlichen Verfahren genehmigten Anlagen: Alle fünf Jahre.
    • Frist bei im vereinfachten Verfahren genehmigten Anlagen: Alle sechs Jahre.
  • Änderungen: Geplante Änderungen müssen von der zuständigen Behörde genehmigt oder gemeldet werden, bevor sie umgesetzt werden. 
    • Genehmigungspflichtig: Erweiterungen, Errichtungen neuer Bereiche, Austausch verwendeter Maschinen mit wesentlicher Emissionsänderungen.
    • Meldepflichtig: Austausch verwendeter Maschinen ohne wesentlicher Emissionsänderung.

Sicherheitsvorschriften und Arbeitnehmerschutz bei Betriebsanlagen

Je nach Art und Größe der Betriebsanlagen müssen Unternehmen Sicherheitsvorschriften und Auflagen des Arbeitnehmerschutzes einhalten. Neben der AStV (Arbeitsstättenverordnung) und ASchG (Arbeitnehmerschutz) gehören dazu beispielsweise folgende Verordnungen: 

  • Verordnungen zur Persönlichen Schutzausrüstung
  • Verordnungen zum Brandschutz
  • Chemikaliensicherheit und Gefahrstoffverordnungen
  • Elektrizitätssicherheitsverordnung
  • Maßnahmen zur Maschinen- und Anlagensicherheit
  • Zoneneinteilungen zum Explosionsschutz und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen

Fazit: Bewilligung und Änderungsmaßnahmen bei Betriebsanlagen benötigen fachliche Unterstützung

Damit Unternehmen Betriebsanlagen errichten und betreiben können, ist eine umfassende Vorbereitung auf die Antragstellung ratsam. Sämtliche Rechtsgrundlagen und allfällige Nachbarrechte sind zu berücksichtigen, lückenhafte Anträge können den Prozess verzögern. Zudem ändern sich rechtliche Bestimmungen im Laufe der Zeit. Bestehende Betriebsanlagen müssen den Anforderungen bei Überprüfungen und Änderungen gerecht werden.

Die Berücksichtigung geltender Verordnungen und der richtige Umgang mit Einwänden und Mängeln ist hier der Schlüssel für einen sicheren, fortlaufenden Betrieb. Eine qualifizierte rechtliche Unterstützung leistet hier wertvolle Unterstützung. 

Rechtliche Beratung zu gewerblichen Betriebsanlagen

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Wer ist Inhaber einer Betriebsanlage?

Inhaber einer Betriebsanlage ist in der Regel das Unternehmen bzw. die Person, welche die Anlage betreibt. Das muss nicht zwingend der Besitzer des Grundstücks sein, auf dem sich die Betriebsanlage befindet. 

Wie lange ist eine Betriebsanlagengenehmigung gültig?

Eine gewerbliche Betriebsanlage muss regelmäßig überprüft werden. Einerseits muss sichergestellt sein, dass sie den Anforderungen des ausgestellten Genehmigungsscheins entspricht, andererseits muss sie aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Betriebsanlagen mit ordentlichem Genehmigungsverfahren müssen alle fünf Jahre und Betriebsanlagen mit vereinfachtem Verfahren alle sechs Jahre überprüft werden. 

Was benötigt man für eine Betriebsanlagengenehmigung?

Je nach Art der Betriebsanlage können die von der Behörde geforderten Unterlagen variieren. Im Wesentlichen bilden folgende Dokumente den Genehmigungsantrag: 

  • Betriebsbeschreibung samt aller eingesetzten Maschinen und Geräte

  • Bauplan und Skizzen

  • Abfallwirtschaftskonzept

  • Aufstellung der bei der Arbeit entstehenden Abgase

  • Namen und Adressen des Grundstückseigentümers sowie der Nachbarn