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Rechtliche Aspekte der Abfallwirtschaft

Mit der gesetzlichen Abfallwirtschaft regulieren Behörden und Regierungen den Umgang von Abfällen. Dabei sind nationale sowie regionale Bestimmungen, Richtlinien der Abfallwirtschaft in Österreich sowie europaweite Vorschriften zu beachten. Ziel der rechtlichen Vorschriften ist es, die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen sowie Ressourcen nachhaltig einzusetzen. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Bestimmungen und Maßnahmen Sie bei der Abfallwirtschaft beachten müssen.


Inhaltsübersicht


Wie wird Abfallwirtschaft definiert?

Als Abfälle werden alle beweglichen Dinge beschrieben, derer sich ein Eigentümer entledigen will oder entledigt hat. Die richtige Erfassung und Behandlung des Abfalls stehen im öffentlichen Interesse. Die Abfallwirtschaft per Definition umfasst demnach alle Prozesse der Sammlung, Lagerung, Behandlung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen. Sie hat zur Aufgabe, alle Aktivitäten und Maßnahmen so zu gestalten, dass Umweltauswirkungen möglichst gering ausfallen und Ressourcen effizient genutzt werden.  

Dabei sind, laut Gesetzgebung der Abfallwirtschaft Österreich, folgende Leitprinzipien der Nachhaltigkeit wegen einzuhalten:

  • Schädliche Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, deren Lebensgrundlagen und natürliche Umwelt sollen so gering wie möglich gehalten werden.
  • Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen sollen so gering wie möglich gehalten werden. 
  • Ressourcen wie Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen und Deponievolumen müssen geschont und Ressourcen effizient genutzt werden.
  • Abfälle sollen getrennt gesammelt und nicht mit anderen Abfällen bzw. Materialien mit andersartigen Eigenschaften gemischt werden.
  • Die stoffliche Verwertung der Abfälle darf kein höheres Gefährdungspotenzial aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe.
  • Es dürfen nur solche Abfälle zurückbleiben, die keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellen.

Rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft Österreichs

Das Abfallwirtschaftsgesetz von 2002 bildet das zentrale Gesetz der Abfallentsorgung in Österreich. Es orientiert sich u.a. an der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL2008/98/EG), welche eine fünfstufige Hierarchie für das Abfallmanagement formuliert. Diese Hierarchie hat eine Vermeidung (durch Reduktion und Wiederverwendung des Abfalls) sowie Verlängerung der Lebensdauer des Abfalls zum Ziel. Die Hierarchie sieht wie folgt aus:

  1. Vermeiden

  2. Vorbereiten zur Wiederverwendung

  3. Recycling

  4. Verwerten

  5. Beseitigen

Weitere rechtliche Grundlagen neben dem Abfallwirtschaftsgesetz in Österreich sind:

  • Altlastensanierungsgesetz (ALSAG)

  • Verpackungsverordnung (VVO)

  • Elektroaltgerätegesetz (EAG)

  • Altfahrzeugeverordnung (AFV)

  • Batteriegesetz (BattG)

  • Deponieverordnung (DepV)

  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Zusätzlich gelten von der EU festgelegte Richtlinien und Vorschriften, die Unternehmer berücksichtigen sollten.

Weiters haben die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen.  

Häufige Herausforderungen im Abfallmanagement

Neben der Einhaltung von Abfall- und Recyclingzielen, ordnungsgemäßer Kennzeichnung und Dokumentation von Abfällen sowie Erfüllung aller Compliance-Vorgaben, müssen Betriebe fortlaufend Änderungen der Regularien im Auge behalten. Dementsprechend muss die Abfallwirtschaft eines Betriebs angepasst werden. Die Abfallentsorgung in Österreich kann zudem auf Landesebenen variieren, was es zu berücksichtigen gilt.

Ebenso sind möglichst vorteilhafte Verträge mit Abfallentsorgungsunternehmen auszuhandeln. Das betrifft nicht nur die Preisgestaltung, sondern auch Fragen in Haftung und Qualitätssicherung. Beispielsweise können Haftungsregelungen bei Schäden oder Problemen des Abfalltransports oder der Entsorgung im Vorhinein nicht ausreichend geklärt sein. Auch sind Exit-Strategien eine häufige Herausforderung. Rechtliche Unterstützung kann Abhilfe schaffen.

Ebenso kann eine rechtliche Hilfestellung bei der Erfüllung von Compliance-Vorgaben erforderlich sein. Beispielsweise treten oft Probleme bei der Klassifizierung von Abfallprodukten und deren Entsorgung bzw. Wiederverwertung auf. So ist rechtliche Unterstützung hilfreich bei der Entwicklung eines Abfallwirtschaftskonzepts und dem Definieren von Abfallvermeidungs- und Recyclingzielen.

Abfallwirtschaft im Betrieb: Darauf muss geachtet werden

Nicht nur sollten Betriebe Abfälle effizient handhaben und vor allem gefährliche Abfälle reduzieren, sondern auch Abfallströme erfassen und klare Ziele verfolgen. Diese Ziele können eine geringere Menge an Abfällen, höheren Recycling-Anteil und das Pflegen nachhaltiger Praktiken umfassen. Das Vorhaben wird im Abfallwirtschaftskonzept festgehalten, das für Betriebe laut § 10 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 verpflichtend ist und ab einer Größe von 20 Arbeitnehmern jedenfalls alle sieben Jahre fortgeschrieben werden muss. Das Abfallwirtschaftskonzept ist Bestandteil bei der Errichtung und Inbetriebnahme eines Betriebs.

Beim Abfallwirtschaftskonzept handelt es sich um eine Strategie, welche das Abfallmanagement eines Unternehmens beinhaltet. Vor allem ist es relevant, um sicherzustellen, dass Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Ein Abfallwirtschaftskonzept umfasst:

  • Angaben zum Betrieb wie Standort, Größe, Tätigkeitsbeschreibung

  • Darstellung der Abfallentsorgung hinsichtlich Menge, Vorgänge, Art des Abfalls

  • Abfallrechtliche Darstellungen nach vorgegebenem Schema für als gefährlich und nicht gefährlich eingestufte Arten von Abfällen

  • Organisation Umsetzung gesetzlicher Vorschriften

  • Ausblick auf Zielsetzungen und zukünftige Entwicklungen

Melde- und Aufzeichnungspflichten

Jeder Betrieb in Österreich muss sein Abfallmanagement mit Aufzeichnungen nachweisen. Unter bestimmten Kriterien müssen die Abfälle spezifischen Arten zugewiesen werden. Dazu werden Angaben zu Menge, Herkunft, Verbleib und Bezugszeitraum gemacht. Der Aufzeichnungspflicht können Betriebe auf verschiedene Weise nachkommen – so reicht es aus, beispielsweise Kopien von Rechnungen, Lieferscheine oder EDV-Aufzeichnungen zu sammeln. Die Unterlagen müssen sieben Jahre aufbewahrt und bei Bedarf Behörden vorgelegt werden.

Neben der Aufzeichnungspflicht fallen folgende Meldepflichten im Zusammenhang mit verschiedenen Verordnungen an: 

  • Meldepflicht nach Verpackungsverordnung, wenn Unternehmen Produkte in Verpackungen auf den Markt bringen.
  • Meldepflicht nach Elektroaltgeräteverordnung bei Herstellung, Import oder Handel mit Elektrogeräten.
  • Meldepflicht nach Batterienverordnung bei Herstellung, Import oder Handel mit Batterien oder Akkumulatoren.
  • Meldepflicht nach Altfahrzeugverordnung bei Fahrzeugen, die am Ende ihrer Nutzung stehen.
  • Zudem müssen sich Unternehmen, die nach Elektroaltgeräte-, Batterien- und Altfahrzeugverordnung agieren, Bevollmächtigte bestellen.
  • Bei gefährlichen Abfällen und Altölen (ab 200 Liter pro Jahr), müssen sich Unternehmen beim Umweltbundesamt registrieren und bekommen eine Identifikationsnummer (GLN-Nummer) zugewiesen.

Weiters besteht für Unternehmen, welche Abfälle transportieren eine Registrierungspflicht als „Abfalltransporteur“. Beim Transport ist auch das Mitführen von Dokumenten (zB Begleitschein bei gefährlichen Abfällen) betreffend den Abfall zu beachten.

Fazit

Die Abfallwirtschaft hat sich in den letzten Jahren zu einer nachhaltigeren und ressourceneffizienteren Praxis verändert. Viele Abfallarten können bereits jetzt nahezu restlos vermieden werden. Den Fokus legen Kommunen, Land und die EU auf die Abfallquelle: Wenn hier die Arten des Abfalls richtig definiert und sortiert werden können, führt das zu einem wesentlich erfolgreicheren Abfallmanagement. 

Diverse Melde- und Aufzeichnungspflichten sollen Sorge tragen, dass Betriebe genau diese Quellenidentifikation gelingt. Dafür sollten Betriebe gewissenhaft vorgehen und Herausforderungen konstruktiv begegnen – rechtliche Hilfe ist hier wertvoll. Diese nimmt an Wichtigkeit zu, da die Abfallwirtschaft fortlaufenden Anpassungen zur Verbesserung unterliegt. Ein durchdachtes Abfallmanagementkonzept legt hierfür den Grundstein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Abfallwirtschaft im Betrieb

Wer braucht ein Abfallwirtschaftskonzept?

Unternehmen mit einer Größe von mehr als 20 Arbeitnehmern sind verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Eine Betriebsanlage, die gefährliche Abfälle erzeugt oder spezielle Abfallströme behandelt, benötigt auch bei kleinerer Größe ein Konzept, das zudem detaillierter ausfallen muss. Ein Abfallwirtschaftskonzept muss bei abfallrelevanten oder einer genehmigungspflichtigen Änderung, mindestens aber alle sieben Jahre aktualisiert werden. 

Welche Strafen drohen Unternehmen bei Nichtbeachtung der Abfallwirtschaftsgesetze?

In der Regel macht sich der Betriebsinhaber bei Vergehen strafbar. Erstellt oder aktualisiert der Betrieb kein Abfallwirtschaftskonzept oder kann es einer Behörde nicht vorlegen, können Geldstrafen bis zu 3.400 Euro erfolgen. Bei Verletzung von gesetzlichen Entsorgungsverpflichtungen können die Strafen jedoch auch höher ausfallen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar zum Entzug der Betriebsgenehmigung kommen und in schweren Fällen (beispielsweise illegaler Entsorgung) strafrechtliche Verfolgungen und Zivilklagen eingeleitet werden.

Wie kann die richtige Abfallentsorgung zu Kosteneinsparungen für Unternehmen führen?

Mit Hilfe eines Abfallwirtschaftskonzepts erkennen Betriebe Abfallquellen. Gelingt es ihnen, Abfälle zu vermeiden oder besser zu trennen, senkt dies die Kosten. Generell verschaffen sich Unternehmen mit dem Konzept einen genauen Überblick über alle Prozesse, Abfälle betreffend – und können so gezielt Schwachstellen beseitigen.