In Frankreich ist das Recht der kollektiven Insolvenzverfahren in ein gestuftes System eingebettet, das weitgehend von den Gerichten gesteuert wird. Es zielt zunächst darauf ab, Unternehmenskrisen vorzubeugen, anschließend die Restrukturierung sanierungsfähiger Unternehmen zu ermöglichen und erst als letztes Mittel deren Liquidation zu organisieren. Anstatt finanzielle Schwierigkeiten als einmaliges Ereignis zu betrachten, unterscheidet das System mehrere aufeinanderfolgende Schweregrade, für die jeweils spezifische rechtliche Mechanismen vorgesehen sind, die sämtlich unter gerichtlicher Kontrolle stehen. In der frühesten Phase bietet das Sanierungsverfahren („procédure de sauvegarde“) einen Schutzrahmen für Unternehmen, die sich noch nicht im Zustand der Zahlungsunfähigkeit befinden, aber bereits ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten haben. Es ermöglicht eine Restrukturierung der Verbindlichkeiten bei gleichzeitiger Fortführung der Geschäftstätigkeit unter Aufsicht des Gerichts. Wenn Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, jedoch weiterhin realistische Aussichten auf eine Sanierung bestehen, wird das gerichtliche Sanierungsverfahren („redressement judiciaire“) eröffnet. Ziel dieses Verfahrens ist es, das Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und einen gerichtlich bestätigten Plan zur Schuldenbereinigung umzusetzen. Ist schließlich keine tragfähige Sanierungslösung mehr möglich, kommt es zur Liquidation („liquidation judiciaire“). Diese führt zur Einstellung der Geschäftstätigkeit und zur geordneten Verwertung der Vermögenswerte, deren Erlös nach den gesetzlich festgelegten Rangregeln unter den Gläubigern verteilt wird. Zentral für diese Verfahren sind zwei gerichtliche Akteure, deren Aufgaben die kollektive Ausrichtung des französischen Insolvenzrechts widerspiegeln: Der Insolvenzverwalter („administrateur judiciaire“) hat insbesondere die Aufgaben, die Unternehmensleitung zu unterstützen oder gegebenenfalls zu ersetzen, um den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und eine Restrukturierungsstrategie zu entwickeln, insbesondere im Rahmen der oben genannten Sanierungsverfahren. Demgegenüber vertritt der Gläubigervertreter („mandataire judiciaire“) die Gesamtheit der Gläubiger. Er ist für die Entgegennahme und Prüfung der Forderungsanmeldungen zuständig und wahrt während des gesamten Verfahrens die kollektiven Interessen der Gläubiger. Diese funktionale Trennung verdeutlicht ein wesentliches Merkmal des französischen Modells: das Streben nach einem Gleichgewicht zwischen der Fortführung wirtschaftlicher Tätigkeit und der Gleichbehandlung der Gläubiger – innerhalb eines strikt durch die Gerichte geregelten Rahmens.