Zwangsverwaltung
Die Zwangsverwaltung ist ein Exekutionsmittel bei der Exekution auf das unbewegliche Vermögen des Verpflichteten wegen Geldforderungen. Gegenstand der Zwangsverwaltung können auch Superädifikate und Baurechte sein.
Durch die Zwangsverwaltung soll der betreibende Gläubiger aus den Ertragsüberschüssen einer Liegenschaft des Verpflichteten Befriedigung erlangen. Sie eignet sich besonders für die Vollstreckung wegen Zinsen und anderer laufender Ansprüche.
Die Verteilung der Einkünfte aus der Verwaltung erfolgt nach einer gesetzlich geregelten Rangordnung durch einen gerichtlich bestellten Zwangsverwalter. Die Zwangsverwaltung eines Unternehmens, einer Liegenschaft oder eines Liegenschaftsanteils erlischt mit Ablauf des Kalendermonats der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
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