Gefundene Begriffe
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Abfertigung neu
Abschöpfungsverfahren
Absonderungsrecht
Abtretung von Forderungen (Zession)
Aktie
Aktiengesellschaft
Aktivierung
Akzessorietät
Alleinvermittlungsauftrag
Allgemeiner Kündigungsschutz
Änderungskündigung
Annuität
Arbeitsmarktservice (AMS)
Asset
Asset Deal
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Ausbildungskostenrückersatz
Ausgleich
Ausschreibung
Aussonderungsrecht
Avalkredit
Bankgeheimnis
BaSAG
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Beglaubigung
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Bescheidbeschwerde
Beschwerdevorentscheidung
Besserungsvereinbarung
Betrieb
Betriebsänderung
Betriebspension
Betriebsrat
Betriebsvereinbarung
Betriebsvermögensvergleich
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Buchwert / -ansatz
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Konkludent
Konkursverfahren
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Personengesellschaft
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Restrukturierung
Restrukturierungsverfahren
Restschuldbefreiung
Revision
Richtwertmietzins
Rückstellung
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Sanierungsplan
Sanierungsverfahren
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
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Share Deal
Sozialplan
Stille Gesellschaft
Stille Reserve
Stundung
Superädifikat
Teilzeitarbeit
Tilgung
Umgründungssteuergesetz
Umschuldung
Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)
Unternehmenssanierung
Unternehmensträger
Verbot der Einlagenrückgewähr
Verdeckte Gewinnausschüttung
Verlustvortrag
Vermögensverzeichnis
Verschmelzung
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Vinkulierung
Vordienstzeiten
Vorkaufsrecht
Vorstand
Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung
Zahlungsunfähigkeit
Zurückbehaltungsrecht
Zwangsversteigerung
Zwangsverwaltung
Zwangsvollstreckung
Tilgung
Was versteht man unter Tilgung?
Bestrafungen durch die Finanzstrafbehörden gelten nach Ablauf der Tilgungsfrist als getilgt. Die Tilgungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre; bei Finanzordnungswidrigkeiten beträgt die Tilgungsfrist drei Jahre. Die Tilgungsfrist beginnt, sobald Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Getilgte Bestrafungen dürfen bei einer neuerlichen Strafverhängung nicht im Rahmen der Strafbemessung berücksichtigt werden. Es besteht auch keine Verpflichtung, getilgte Bestrafungen auf Befragung durch Gerichte oder Behörden anzugeben.