Was versteht man unter Superädifikat?
Superädifikate sind selbstständige Bauwerke, die auf einem fremden Grund in der Absicht errichtet wurden, dass sie dort nicht dauerhaft verbleiben. Im Gegensatz zu sonstigen Gebäuden werden sie nicht Zugehör der Liegenschaft. Superädifikate stellen damit eine Ausnahme von dem sonst geltenden Grundsatz dar, dass Bauwerke als unselbständiger Bestandteil der Liegenschaft, auf der sie errichtet sind, nicht sonderrechtsfähig sind. Zivilrechtlich werden Bauwerke als bewegliche Sachen behandelt.
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