Niederlassung
Was versteht man unter einer Niederlassung?
Im insolvenzrechtlichen Kontext ist der Begriff der Niederlassung im Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit im Inland und bei grenzüberschreitenden Insolvenzen im Zusammenhang mit der internationalen Zuständigkeit von Relevanz. Betreibt der Schuldner im Inland kein Unternehmen, so knüpft die örtliche Zuständigkeit, wenn er auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, an den Ort der Niederlassung an. Im Anwendungsbereich der EU-Insolvenzverordnung ist neben einem Hauptinsolvenzverfahren die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens nur in jenen Mitgliedstaaten zulässig, in denen der Schuldner eine Niederlassung hat. Eine Niederlassung iSd EU-Insolvenzverordnung ist jeder Tätigkeitsort, an dem der Schuldner einer wirtschaftlichen Aktivität von nicht vorübergehender Art nachgeht, die den Einsatz von Personal und
Vermögenswerten voraussetzt.
Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Insolvenz und Sanierung. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.