Was versteht man unter einer natürlichen Person?
Alle Menschen sind rechtsfähig, sie sind natürliche Personen. Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Nur wer rechtsfähig ist, kann zB Eigentümer, Schuldner oder Erbe sein. Von den natürlichen Personen sind die juristischen Personen zu unterscheiden (zB GmbH, AG). Das Insolvenzverfahren natürlicher Personen wird umgangssprachlich als Privatkonkurs bezeichnet. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person findet entweder beim Landesgericht oder – als Schuldenregulierungsverfahren – vor dem Bezirksgericht statt.
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