Was versteht man unter einem gewerberechtlichen Geschäftsführer?
Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften zuständig. Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss nicht auch gleichzeitig der unternehmensrechtliche Geschäftsführer sein. Dem reinen gewerberechtlichen Geschäftsführer kommt daher keine Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zu. Die Person des gewerberechtlichen Geschäftsführers ist der Gewerbebehörde bekannt zu geben.
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