Eigenverbrauch
Was versteht man unter Eigenverbrauch?
Als Eigenverbrauch bezeichnet man im Umsatzsteuerrecht herkömmlicher Weise Leistungen für unternehmensfremde Zwecke. Auch im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff (nach wie vor) in diesem Sinne verwendet. Der Eigenverbrauch unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer. Hintergrund der Steuerpflicht des Eigenverbrauchs ist, dass ein geltend gemachter Vorsteuerabzug neutralisiert werden soll, damit ein Unternehmer keinen steuerlichen Vorteil gegenüber einem Nichtunternehmer hat. Beim Eigenverbrauch unterscheidet man allerdings zwei verschiedene Tatbestände: Erstens jene Fälle, in denen Gegenstände aus dem Unternehmen für den privaten Bereich (also für unternehmensfremde Zwecke) entnommen werden. Diese Fälle werden vom Gesetz als „fiktive Lieferungen bzw fiktive sonstige Leistungen“ bezeichnet. Und zweitens den Eigenverbrauch im engeren Sinne, den das Umsatzsteuergesetz auch selbst als „Eigenverbrauch“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um jene Fälle, in denen ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen der USt unterliegen (insbesondere Repräsentationsaufwendungen).