Was versteht man unter einer Bürgschaft?
Unter Bürgschaft versteht man einen Vertrag, mit dem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet für die Erfüllung einzustehen. Dieser Vertrag begründet eine persönliche Haftung des Bürgen. Zu Schutzzwecken bedarf die Bürgschaft der Schriftform und den Gläubiger treffen ebenfalls zum Schutz des Bürgen gewisse Sorgfalts- und Aufklärungspflichten, vor allem über die wirtschaftliche Situation des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist akzessorisch zur Hauptschuld. Eine Bürgschaft ist grundsätzlich subsidiär, dh der Bürge verpflichtet sich nur für den Fall, dass der Hauptschuldner nicht leistet. Im Falle der Verpflichtung als Bürge und Zahler haftet der Bürge neben dem Hauptschuldner solidarisch und kann somit nach Wahl des Gläubigers sogar vor dem Hauptschuldner in Anspruch genommen werden.
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