Beschwerdevorentscheidung
Was vesteht man unter einer Beschwerdevorentscheidung?
Die Abgabenbehörde, die den Bescheid erlassen hat, hat eine gegen den Bescheid gerichtete Bescheidbeschwerde nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen in einer Beschwerdevorentscheidung zu erledigen. Die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung unterbleibt allerdings, wenn dies in der Bescheidbeschwerde beantragt wird und wenn die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten ab ihrem Einlangen dem Bundesfinanzgericht vorlegt. Eine Beschwerdevorentscheidung unterbleibt außerdem, wenn in der Bescheidbeschwerde lediglich die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen behauptet wird; in diesen Fällen ist die Bescheidbeschwerde unverzüglich dem Bundesfinanzgericht vorzulegen. Gegen eine Beschwerdevorentscheidung einer Abgabenbehörde des Bundes steht dem Rechtsmittelwerber der Vorlageantrag an das Bundesfinanzgericht zu.